Neue Regeln:"Fauler Kompromiss"

Über die Qualifikation der Immobilienverwalter wurde lange diskutiert. 2018 ändert sich nun einiges. Und manche Immobilienbesitzer müssen investieren.

Von Andrea Nasemann

Über die Qualifikation der Immobilienverwalter wurde lange diskutiert und manchmal auch heftig gestritten. Der vielfach geforderte Sachkundenachweis ist zunächst vom Tisch - ein Beschluss, mit dem viele nicht zufrieden sind. Für Immobilienbesitzer ändert sich im neuen Jahr noch einiges andere.

Neue Erlaubnis

Nach jahrelangem Zögern und Querelen unterliegen Miet- und Wohnungseigentumsverwalter nun von August 2018 an einer sogenannten Erlaubnispflicht. Bisher müssen sie die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen. Um die Erlaubnis zu erhalten, diesen Beruf ausüben zu dürfen, müssen sie in Zukunft den Nachweis liefern, dass sie zuverlässig sind und in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Außerdem müssen sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Der von Verbänden schon lange geforderte Sachkundenachweis kommt dagegen nicht. Für Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum ist dies ein fauler Kompromiss: "Die Interessen der Verbraucher wurden vollkommen ignoriert", konstatiert Heinrich. Zwar müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler künftig regelmäßige Weiterbildungen nachweisen, und zwar 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Allerdings werden sich die Wohnungseigentümer wegen der unbestimmten und unklaren Informationspflichten kein eigenes Bild über die fachliche Qualifikation des Verwalters und des Maklers machen können.

"Die Qualifizierung ist vom Stundenumfang nicht nur nicht ausreichend, auch die Pflicht zur Weiterbildung bleibt frei gestaltbar und damit willkürlich umsetzbar durch die Verwalter", kritisiert Heinrich. Das zeige, dass der Verwalterberuf immer noch keine angemessene Anerkennung finde. Auch werde verkannt, dass eine Berufsgruppe in Deutschland fremdes Eigentum im Wert von mehr als zehn Billionen Euro und Hausgeld im Wert von mehr als 33 Milliarden Euro pro Jahr verwaltet, mit einem hohen Schadensrisiko für die Wohnungseigentümer.

Alte Öfen

Alte Kachelöfen und Kamine müssen stillgelegt werden. Am 31.12.2017 läuft die Frist für alle Öfen ab, die vor dem 1. Januar 1985 gebaut wurden. Diese müssen entweder mit einem Staubfilter nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die Kaminkehrer überprüfen diese Verpflichtung. Wer ihr nicht Folge leistet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Hauseigentümer können noch bis zum Jahresende bei der Stadt München Zuschüsse für den Einbau eines neuen Kamins oder Kachelofens beantragen.

Rauchwarnmelder

Bis spätestens zum 31.12.2017 müssen in Bayern in allen Häusern und Wohnungen, egal ob vermietet oder selbst genutzt, Rauchwarnmelder eingebaut sein. Dies gilt für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure. Ausgenommen sind Küchen, Bäder und Wohnzimmer. Zuständig für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer der Immobilie. Die jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder übernimmt nach dem Gesetz in Bayern der Nutzer der Wohnung, also der selbstnutzende Eigentümer beziehungsweise der Mieter. Der Vermieter kann aber auch die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft selber übernehmen oder die Wartung einer Fachfirma übertragen.

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