Nach der Einigung im Steuerstreit reicht die US-Justiz eine neue Klage gegen UBS ein. Die Behörden fordern Informationen über weitere 52.000 Bank-Kunden.
Ungeachtet einer Einigung im Steuerstreit zwischen der UBS und der US-Justiz ist in Miami eine neue Klage gegen die Schweizer Großbank eingereicht worden. Darin wurden am Donnerstag Informationen über bis zu 52.000 UBS-Kunden verlangt, die ihre Konten den US-Behörden verschwiegen und damit gegen Steuergesetze verstoßen haben sollen.
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Im Visier der US-Justiz: Die Großbank UBS. (© Foto: AP)
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Erst am Mittwochabend hatte sich die UBS auf Druck der USA bereiterklärt, das Bankgeheimnis etwas zu lockern und 780 Millionen Dollar (614 Millionen Euro) Strafe zu zahlen.
Die Bank wurde beschuldigt, rund 17.000 Kunden in den USA bei der Steuerhinterziehung im Umfang von 20 Milliarden Dollar geholfen zu haben. UBS-Präsident Peter Kurer erklärte, das Finanzinstitut übernehme dafür die volle Verantwortung. Mit dem Vergleich habe eine unmittelbar drohende Anklage der Bank in den USA vermieden werden können, betonte die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA).
In der Schweiz selbst stieß die Einigung allerdings auf Wut und Unverständnis. Vertreter aus Politik und Wirtschaft äußerten große Besorgnis über das Bankgeheimnis und den Bankenplatz Schweiz. Und prompt kam es am Donnerstag doch noch zur Klage-Erhebung unter Bezug auf weitaus mehr Kunden.
Aus UBS-Kreisen verlautete dazu, der Vergleich bedeute nicht, dass jetzt die Namen aller US-Kunden preisgegeben würden. Vielmehr wolle man weiter für das Bankengeheimnis kämpfen. Ein US-Anwalt sagte dazu: "Die große Schlacht steht erst noch bevor."
(AP/woja)
Christopher Lee zum 90.
die US Finanzbehörden akzeptieren eine Nachversteuerung solcher Gelder gerne
Bei den 52'000 handelt es sich hauptsächlich um Kunden, die zur UBS erst nach dem Erwerb einer amerikanischen Bank im Jahr 2000 gekommen sind. Viele von ihnen sind die Kinder von in Europa entschädigten Holocaust Ueberlebenden, die nicht wussten, dass sie ein ausländisches Konto, das von ihren ausserhalb der USA lebenden Eltern eröffnet wurde, in der Steuererklärung angeben und die Gewinne daraus versteuern müssen.
Ist schon auffällig, dass sich die USA gegen die Schweiz in dieser Sache durchsetzen kann, die EU schafft dies gegenüber dem Bergdorf Liechtensetin seit Jahren angeblich nicht ansatzweise, im Gegenteil, die deutsche Regierung lässt sich diesbezüglich auch nich beschimpfen.
Andererseits ist es aber auch wieder sehr verständlich: Die deutschen Eliten brauchen doch auch irgendeine Möglichkeit, ihre Vermögen steuersparend anzulegen.
Da haben sie offenbar nocht nichts vom Fall Zumwinkel gehört. Der hatte nicht so viel Glück, der musste zahlen. :-)