Zum 1. Januar 2009 treten neue Gesetze und Verordnungen zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung in Kraft.

Wer also im neuen Jahr einen Bauantrag oder eine Bauanzeige einreicht, muss nachweisen, dass das Haus einen Teil seines Energieverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) durch Sonne, Biomasse oder Umweltwärme deckt.

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Solche Szenarios sollten nach dem Wunsch der Regierung (und sicher auch der meisten Mieter) bald der Vergangenheit angehören. Neue Gesetze und Verordnungen zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung sollen unter anderem Frieren zuhause verhindern. (© Foto: ddp)

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Parallel dazu regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV), wie viel Energie ein Haus verbrauchen darf und welche Mindeststandards der Wärmeschutz erfüllen muss, sowie, welche Nachrüstpflichten für Umbauten oder den Austausch von Bauteilen und Heizungstechnik gelten.

Das EEWärmeG sieht mehrere Möglichkeiten vor, um den Anteil der erneuerbaren Energien zu decken. So müssen Solaranlagen laut Öko-Test mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern reicht eine Kollektorfläche von vier Prozent der Nutzfläche aus. Das entspricht bei einem Einfamilienhaus etwa einer Kollektorfläche von sechs Quadratmetern.

Bei der Nutzung von Biomasse kommt für Privathäuser ein Pelletkessel infrage, der mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs liefern und einen Wirkungsgrad von 86 Prozent ausweisen muss. Bei Biogas beträgt der Anteil lediglich 30 Prozent, allerdings muss die Wärme durch eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. Eine Wärmepumpe, die Wärme aus der Umwelt erzeugt, hat mindestens 50 Prozent der benötigten Wärme zu liefern.

Alternativ kann statt auf technische Anlagen auch auf bessere Wärmedämmung gesetzt werden. Wird ein Haus um 15 Prozent besser gedämmt, als es die EnEV vorschreibt, gilt das EEWärmeG als erfüllt.

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