Neue Gesetze:"Wer Steuern hinterzieht, verhöhnt den Rechtsstaat"

Nie wieder eine solche Krise: Der Bundestag stärkt die Finanzaufsicht und die Rechte des Staates bei Steuerflucht. Finanzminister Steinbrück setzt sich damit durch.

Der Fall Zumwinkel soll sich nicht mehr wiederholen. Daher gelten im Kampf gegen Steuerflucht in Deutschland künftig strengere Vorgaben. Nach langem Koalitionsstreit verabschiedete der Bundestag am Freitag in Berlin die mittlerweile entschärften Gesetzespläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für Geschäfte mit sogenannten Steueroasen.

Steinbrück, dpa

Finanzminister Peer Steinbrück wettert gegen Steuerhinterzieher. Der Bundestag hat seine Gesetzesvorlage jedoch abgeschwächt.

(Foto: Foto: dap)

Sie sehen für Unternehmen schärfere Auflagen vor, wenn sie mit Ländern Geschäfte machen, die sich nicht an Standards der Wirtschaftsorganisation OECD halten. Auch für Bürger mit hohen Einkommen sind erweiterte Erklärungspflichten geplant.

Macht der Steuerzahler nicht mit, kann ihm das Finanzamt in Deutschland Vergünstigungen streichen. Dazu zählen der Abzug seiner Betriebsausgaben und Werbungskosten, die Steuerbefreiung für Dividenden oder Entlastungen von der Kapitalertragsteuer. In Kraft treten sollen die Regeln auf Druck der Union allerdings erst später per Rechtsverordnung.

Steinbrück lobte das Gesetz als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Der stellvertretende SPD-Chef sagte in der Debatte: "Wer Steuern hinterzieht, schadet dem Gemeinwesen und verhöhnt den Rechtsstaat."

Der deutsche Staat wird durch Steuerhinterziehung jährlich um schätzungsweise 100 Milliarden Euro betrogen, wie Steinbrück bei der ersten Lesung im Bundestag berichtet hatte. Weltweit betrage der Schaden sogar zwei bis zwölf Billionen Euro.

Steueroasen austrocknen

Nicht nur die Steuerbürger, sondern auch die Banken werden künftig härter kontrolliert. Schließlich soll eine Zwangslage wie diese Finanzkrise nicht mehr passieren.

Daher erweiterte der Bundestag als Konsequenz aus der Bankenkrise die Rechte der deutschen Finanzaufsicht. Mit dem Gesetz, das am Donnerstagabend verabschiedet wurde, kann bei der Schieflage einzelner Institute künftig schneller und besser eingegriffen werden.

Bafin darf Ausschüttungen verbieten

Bei erkennbaren Risiken darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) künftig höhere Eigenmittel und Liquidität verlangen. Außerdem erhält sie das Recht, Entnahmen und Ausschüttungen von Gewinnen zu verbieten. Auch Zahlungen an andere Unternehmen innerhalb eines Konzerns können verboten werden.

Die ursprünglich vorgesehene Regelung, wonach die Bafin fachlich ungeeignete Aufsichts- und Verwaltungsräte abberufen kann, wurde nach Kritik von Bundesbank und Kreditwirtschaft aber noch einmal entschärft.

Unter anderem können Personen auch dann in Aufsichtsräte gewählt werden, wenn sie "aufgrund persönlicher Erfahrungen" über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Damit soll sichergestellt werden, dass Kommunalpolitiker und regional tätige Unternehmer weiter als Aufsichtsräte bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken tätig sein dürfen.

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