Neue Gebühren beim Zahnarzt:Bluten für die Krone

Der Besuch beim Zahnarzt ist nicht nur unangenehm - sondern kostet auch ordentlich Geld. Seit Jahresanfang rechnen Zahnärzte viele Leistungen über eine neue Gebührenordnung ab. Die ersten Fälle zeigen: Für viele Patienten wird es deutlich teurer.

Andreas Jalsovec

Der Preis eines gebrauchten Kleinwagens kommt da schnell zusammen: Wer eine umfangreiche Zahnbehandlung braucht, muss dafür oft tief in die eigene Tasche greifen.

Zähne Grafik Geld

Seit dem 1. Januar gilt eine neue Gebührenordnung. Erste Fälle zeigen: Der Besuch beim Zahnarzt wird schnell teurer als bisher.

(Foto: SZ-Grafik)

Seit Jahresanfang gilt das mehr denn je. Denn seitdem rechnen Zahnärzte viele Leistungen über eine neue Gebührenordnung ab. Erste Abrechnungsbeispiele liegen jetzt bei einigen Krankenkassen vor. Es zeigt sich: In vielen Fällen kostet der Zahnersatz oder eine neue Füllung die Patienten um einiges mehr.

Um wie viel wird es teurer?

Das hängt davon ab, welche Behandlung ansteht. Erste Praxisbeispiele zeigen aber, dass die Steigerung zum Teil deutlich ausfällt. So kostete nach Angaben des Privatversicherers Ergo eine Einlagenfüllung aus Keramik im vergangenen Jahr knapp 370 Euro. Jetzt sind es 490 Euro - ein Plus von mehr als 30 Prozent. Eine Versorgung mit zwei Kronen und einer Brücke ist nun laut Techniker Krankenkasse mit gut 1330 Euro etwa 100 Euro teurer als im Vorjahr. Bei einer Vollkrone liegt die Steigerung bei rund 50 Euro - ein Zuwachs um knapp neun Prozent. "Solche Beispiele kommen derzeit täglich rein", erläutert ein Sprecher der Techniker Krankenkasse Bayern. Es gebe aber auch Fälle ohne Kostensteigerung - oder gar mit einem leichten Rückgang der Kosten. Das sei etwa bei vielen Zahnprothesen der Fall.

Was kommt auf die Patienten zu?

Gesetzlich Versicherte müssen nicht die gesamten Kosten für den Zahnersatz tragen. Ihre Kasse zahlt ihnen einen festen Zuschuss. Der liegt bei der Hälfte der "Regelversorgung". Damit ist das medizinisch Notwendige gemeint. Alles, was darüber hinaus geht, rechnet der Zahnarzt nach der neuen Gebührenordnung ab. Die Kosten dafür trägt der Patient. Die ersten Abrechnungen zeigen: Für eine Vollkrone zahlen gesetzlich Versicherten jetzt etwa 46 Euro mehr als 2011 (siehe Grafik, bitte hier oder oben auf das Bild klicken). Zwei Vollkronen mit Brücke sind 92 Euro teurer. Noch deutlicher ist der Preissprung bei schwierigeren Behandlungen: ein Implantat mit Vollkrone kostet die Patienten 100 Euro mehr. Auf Privatversicherte wirken sich die neuen Zahnarztgebühren unterschiedlich aus - je nachdem, welchen Tarif sie haben. Grundsätzlich gilt: Je höher der Eigenanteil ist, den Privatversicherte übernehmen müssen, desto eher kostet sie die Behandlung mehr.

Kann man die Kosten drücken?

Gesetzliche Versicherte können sparen, wenn sie einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen. Dann erhöht sich ihr Festzuschuss - nach fünf Jahren auf 60, nach zehn Jahren auf 65 Prozent der Regelversorgung. Bei der Vollkrone macht das 25 bis 40 Euro aus. Eine geplante Behandlung sollten Patienten genau mit dem Arzt besprechen. "Das ist zwar nicht immer ganz einfach, wenn man gerade auf dem Behandlungsstuhl liegt", meint Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es gebe aber oft günstigere Behandlungsalternativen. "Es muss ja nicht immer das teuerste Inlay sein", meint Vogel. Preisspielräume gibt es außerdem bei den Steigerungsfaktoren, mit denen die Ärzte die Gebühren vervielfachen dürfen - abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Behandlung. "Wir stellen fest, dass auch mit der neuen Gebührenordnung häufig der 3,5-fache Satz angewendet wird", berichtet der Sprecher der Techniker Krankenkasse. Das ist der Höchstsatz. Patienten sollten daher den Arzt gezielt darauf ansprechen, ob nicht ein geringerer Steigerungssatz möglich ist - etwa der 2,3fache Satz. Bei der Vollkrone macht das zum 3,5-fachen Wert immerhin 113 Euro aus.

Wie kann man noch sparen?

Bei teuren Behandlungen sollte man in jedem Fall die Meinung eines zweiten Zahnarztes einholen", sagt Verbraucherschützer Vogel. Viele Kassen bieten ihren Patienten an, den Heil- und Kostenplan des Hausarztes einzuschicken. Ein zweiter Zahnarzt prüft den Kostenvoranschlag und gibt Hinweise, wo man beim Hausarzt noch mal nachhaken sollte. Einen ähnlichen Service bieten die kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Patienten können aber auch von sich aus einen anderen Zahnarzt aufsuchen und dort einen zweiten Heil- und Kostenplan aufstellen lassen. Dafür wird unter Umständen eine Gebühr fällig. Außerdem gibt es im Internet Zahnauktionsportale wie 2te-Zahnarztmeinung.de oder Zahngebot.de. Dort kann man den Heil- und Kostenplan einstellen. Andere Zahnärzte geben dann ihr Gebot für dieselbe Behandlung ab. Damit kann man zum eigenen Arzt gehen und neu verhandeln.

Für wen lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung?

Sie kann für alle sinnvoll sein, denen die Standardversorgung nicht ausreicht - also alle, die Wert auf Keramikkronen, Inlays oder Implantate legen. Ganz billig sind die Versicherungen aber nicht. Für gute Policen zahlt ein 30-Jähriger 20 bis 40 Euro im Monat, Ältere in der Regel mehr. Daher sollte man sich vorab beim Zahnarzt eine Einschätzung darüber geben lassen, ob künftig größere Behandlungen anstehen. "Außerdem sollten Patienten genau prüfen, was die Versicherung erstattet - und in welcher Höhe", rät Kai Vogel. Besonders günstige Versicherungen zahlen oft nur die Regelversorgung. Versicherte sollten in jedem Fall mehrere Angebote einholen.

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