Gutachter helfen nach der Reform des Erbrechts bei der Neubewertung von Immobilien.
Die neuen Regeln zum Erbrecht sind beschlossen. Für Immobilien hat das Reformpaket eine bedeutende Änderung gebracht: Sie werden künftig höher bewertet. Über den Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung ergibt sich der Steueranteil, der an den Fiskus geht.
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Nach dem neuen Erbrecht werden Immobilien künftig höher bewertet als bislang. (© Foto: dpa)
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Da will niemand mehr zahlen, als er muss. Um den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln, ziehen Erben und Erbengemeinschaften daher am besten Sachverständige zurate - dann sind sie auf der sicheren Seite.
Bislang wurden Immobilien im Durchschnitt nur mit etwa 50 bis 80 Prozent des Verkehrswertes bewertet. Das Bundesverfassungsgericht trug dem Gesetzgeber aber eine Gleichbehandlung aller Erbsachen - etwa Immobilie und Barvermögen - auf, so der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Klarere Verhältnisse
Hintergrund ist das bisherige Erbrecht: Es sah eine Privilegierung der Immobilie gegenüber Bargeld vor, erläutert Klaus Michael Groll vom Deutschen Forum für Erbrecht in München. Nun sollen klarere Verhältnisse herrschen: "Wenn ein Haus einen Verkehrswert von 600.000 Euro hat, werden in dem Bescheid zur Besteuerung 600.000 Euro zugrunde gelegt."
Grundsätzlich können Erben den Betrag allein ermitteln. Wer Hilfe braucht, kann aber auch beim sogenannten Gutachterausschusses in seinem Wohnort nachfragen. "Dieser Ausschuss hat eine Liste, in der die Regionen und Straßen der Gemeinde mit den entsprechenden Werten stehen", erläutert Groll. Allerdings sage das noch nichts über das Baujahr, Qualität und Zustand des Hauses oder der Wohnung aus - also über die vielen anderen Faktoren, die den Wert eines Hauses deutlich beeinflussen können.
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... und die wären im speziellen Fall? Insbesondere auch unter Berücksichtigung der "Beschränkungen mit zeitlicher Befristung"!
@guhvieh
Ist das jetzt eine ernstgemeinte Frage oder ist das ein Ich-habe-geerbt-Mist-ist-nichts-wert Kommentar?
Für die Bewertung eines Wohnrechtes gibt es ganz klare Regeln.
Wie viel ist eine Immobile wert, wenn ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen ist und die begünstigte Person noch, zumindest statistisch, 50 Jahre zu leben hat?
Wer kauft dann sowas?