Auf der einen Seite haben in vielen Firmen bei solchen Dingen die Juristen das Sagen. Sie gehen gern auf Nummer sicher, um in Streitfällen argumentieren zu können, man habe den Kunden doch "umfassend" informiert. Zum anderen unterstellen Verbraucherschützer den Instituten aber auch, die Kunden über die Nachteile der neuen Regeln gar nicht informieren zu wollen. "Auf die Knackpunkte weisen viele Banken in ihren Schreiben nicht hin", sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.
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(SZ vom 08.10.2009/pak)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Die Banken und Sparkassen stellen zum 31. Oktober 2010 ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um...
Wohl ein Druckfehler?
Aber danke für den Tipp!
Ich werd ganz genau hinschauen!
Immer wieder werden EC Karten gestohlen und da mit an Geldautomaten Geld abgehoben.So weit so schlecht. Nur stellt sich die Frage, wie kommt der Dieb an die PIN?. Kaum vorstellen kann ich mir, daß auf allen gestohlenen Karten die Besitzer gleich die PIN notiert haben. Wo ist hier die Sicherheitslücke?
Interessant, dass Doktor B., obwohl er lediglich nachprüfbare Tatsachen feststellt, rote Bewertungen bekommt.
Das Gesetz erlaubt tatsächlich eine Haftung über 150 falls der Verlust nicht gemeldet wurde, vorher 100. In so gut wie jedem Konto ist eine Versicherung über diesen Betrag mit enthalten.
So zum Beispiel in jenen der großen, bösen Bank des schlimmen, schlimmen Ackermann.
Wie sagte Freund Dietmar immer? = Gelb regiert die Welb.
darüber lässt sich vor gericht sicher noch trefflich streiten, ob bei einem potentiell (eher de facto) unsicheren system wie der ec-karte der kunde haftbar gemacht werden kann, schließlich liegt die mangelnde sicherheit der ec-karten in der verantwortung der banken.
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