Versteckt zwischen juristischen Worthülsen führen die Banken Ende Oktober neue Regeln für den Zahlungsverkehr ein. Nicht immer zum Vorteil ihrer Kunden.
Ein ganzer Haufen Papier, eng bedruckt, gespickt mit allerlei unverständlichem Juristendeutsch, landet derzeit in Millionen deutscher Haushalte. Die Banken und Sparkassen stellen zum 31. Oktober 2010 ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um - und verstecken zwischen den ganzen juristischen Worthülsen zum Teil auch einige Verschlechterungen für die Kunden. So werden künftig viele Bankkunden beim Verlust ihrer EC-Karte für einen Teil eines eventuell entstehenden Schadens selbst haften müssen. Ein Überblick:
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Wenn die EC-Karte verlorengeht oder gestohlen wird und ein Fremder Geld abbucht, muss der Kunde demnächst bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst haften. (© Foto: ddp)
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Warum werden die Bedingungen eigentlich geändert?
Ende Oktober tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, die die Zahlungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlichen soll. Aus diesem Grund müssen die Banken ihre AGB nun ebenfalls anpassen. "In vielen Punkten haben sich die Bedingungen für die Bankkunden verbessert", sagt Jens Dietrich von der Verbraucherzentrale Sachsen - so sollen Überweisungen im europäischen Binnenmarkt künftig wesentlich schneller beim Empfänger ankommen. "In einigen Punkten ergeben sich aber auch Nachteile für die Kunden", sagt Dietrich. Dazu zähle zum Beispiel die neue Haftungsregelung, wenn einem Kunden die EC-Karte abhandenkommt. "Für die Kunden bedeutet das, dass sie genau wissen müssen, was sich ändert", sagt Dietrich. Andernfalls drohen böse Überraschungen.
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Die Banken und Sparkassen stellen zum 31. Oktober 2010 ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) um...
Wohl ein Druckfehler?
Aber danke für den Tipp!
Ich werd ganz genau hinschauen!
Immer wieder werden EC Karten gestohlen und da mit an Geldautomaten Geld abgehoben.So weit so schlecht. Nur stellt sich die Frage, wie kommt der Dieb an die PIN?. Kaum vorstellen kann ich mir, daß auf allen gestohlenen Karten die Besitzer gleich die PIN notiert haben. Wo ist hier die Sicherheitslücke?
Interessant, dass Doktor B., obwohl er lediglich nachprüfbare Tatsachen feststellt, rote Bewertungen bekommt.
Das Gesetz erlaubt tatsächlich eine Haftung über 150 falls der Verlust nicht gemeldet wurde, vorher 100. In so gut wie jedem Konto ist eine Versicherung über diesen Betrag mit enthalten.
So zum Beispiel in jenen der großen, bösen Bank des schlimmen, schlimmen Ackermann.
Wie sagte Freund Dietmar immer? = Gelb regiert die Welb.
darüber lässt sich vor gericht sicher noch trefflich streiten, ob bei einem potentiell (eher de facto) unsicheren system wie der ec-karte der kunde haftbar gemacht werden kann, schließlich liegt die mangelnde sicherheit der ec-karten in der verantwortung der banken.
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