Von Daniela Kuhr

Die neue Steuer auf Kapitalerträge schadet vor allem jenen Bürgern, die langfristig in Investmentsfonds anlegen.

Es wirkt schon ein wenig seltsam: Kaum ist die Abgeltungsteuer auf Erträge aus Kapitalanlagen beschlossene Sache, will sie keiner mehr haben. Seit Monaten erntet das Vorhaben nichts als Kritik. Der Steuersatz sei zu hoch, das Verfahren zu kompliziert, und überhaupt sei die ganze Sache ungerecht.

Neue Abgeltungssteuer

Die neue Abgeltungsteuer: Von Anfang 2009 an sollen Erträge aus Kapitalanlagen einheitlich besteuert werden mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent. (© Foto: dpa)

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Dabei hatten fast alle Finanzexperten seit Jahren eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen gefordert. Doch so, wie sie jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, lehnen viele Anleger und Finanzdienstleister die Abgeltungsteuer ab - nicht so sehr das Vorhaben an sich, aber die konkrete Ausgestaltung.

Und das ist geplant: Von Anfang 2009 an sollen Erträge aus Kapitalanlagen einheitlich besteuert werden mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent. Hinzu kommen anteilig der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Soli und Kirchensteuer kommen oben drauf

Im Ergebnis entsteht so nach Angaben der Münchner Steuerberaterkanzlei Peters, Schönberger & Partner eine Belastung von etwa 27,8 Prozent (die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, sonst neun Prozent der Einkommensteuer).

Sparer, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist, können dies auch künftig in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Betroffen von der Abgeltungsteuer sind Kapitaleinkünfte, etwa in Form von Zinsen, Dividenden oder Erträgen aus Wertpapiergeschäften. Letztere Erträge können entstehen aus Zertifikaten (also Wertpapieren, mit denen man an der Kursentwicklung von Aktien, Indizes oder anderen Werten teilhaben kann), Investmentfonds oder auch bestimmten Kapitallebensversicherungen.

Die Finanzdienstleister behalten die Pauschalsteuer ein und führen sie an ihr Finanzamt ab. Die Steuerschuld des Anlegers ist damit abgegolten, daher auch der Name.

Beiträge in der Einzahungsphase steuerfrei

Nicht betroffen sind dagegen Altersvorsorge-Produkte wie die Riester-Rente oder die seit 2002 staatlich geförderten Betriebsrenten. Auszahlungen aus diesen Produkten müssen auch weiterhin im Rentenalter in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden - dafür sind die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei.

Für die Bürger, die ihr Geld im Inland angelegt haben, wird die Abgeltungsteuer vieles leichter machen. "Zwar bekommen sie in Zukunft von ihrer Bank eine Abrechnung, die wahrscheinlich noch schwerer verständlich ist als bisher, aber sie müssen diese Zahlen nicht mehr mühsam in ihre Steuererklärung übertragen", sagt Johann Seipl von der Münchner Kanzlei Wannemacher & Partner.

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