Bis zum 31. Dezember haben Vermieter noch Zeit, die Nebenkosten vom vergangenen Jahr abzurechnen. Worauf Mieter dabei achten sollten.
Bis zum 31. Dezember haben Vermieter noch Zeit, die Nebenkosten vom vergangenen Jahr abzurechnen. Landet die Forderung erst danach im Briefkasten, erlöschen die Ansprüche. In den kommenden Wochen werden daher viele Mieter in der Post eine Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters finden. Die richtige Kalkulation ist eine komplizierte Angelegenheit, und so meint der Deutsche Mieterbund sogar, dass jede zweite Abrechnung falsch sei. Für viele Mieter lohnt es sich daher, einen genauen Blick auf das Papier zu werfen.
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Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Nebenkosten. Zum einen die sogenannten warmen Kosten für Heizung und Warmwasser, die nach dem Verbrauch abgerechnet werden. Genaues regelt die Heizkostenverordnung.
Vieles ist falsch
Zum anderen fallen unter die Nebenkosten alle anderen Posten, die dem Eigentümer am Gebäude und Grundstück laufend entstehen. Sie sind in der Betriebskostenverordnung aufgelistet (im Internet unter www.bundesrecht.juris.de). Tauchen Posten in der Abrechnung auf, die nicht umgelegt werden dürfen, sollten Mieter umgehend Widerspruch einlegen.
Nach Ansicht des Mieterbunde zählt die Abrechnung von Verwaltungskosten zu den häufigsten Fehlerquellen. Aufwendungen für die Hausverwaltung wie Porto, Telefon, Bankgebühren oder Zinsen muss der Vermieter bezahlen. Sie dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Entsprechende Bestimmungen im Mietvertrag sind unwirksam. Prämien für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen dürfen umgelegt werden. Nicht aber die Kosten für sonstige Vermieter-Policen wie eine Rechtschutz-, Hausrat- oder Mietverlustversicherung.
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Man sollte die Nebenkosten immer unabhängig nachprüfen. Dies kann man z.B. beim DMB machen oder kostenlos bei http://www.nebenkosten-rechner.de. Dort kann man seine Nebenkosten mit ein paar Klicks mit denen tausender anderer vergleichen und sieht sofort, ob man in seiner Region und mit seiner Mietwohnung im Durchschnitt liegt oder darüber. Anschließend kann man natürlich überlegen, ob man gegen die Nebenkostenabrechnung vorgeht.
Da wird bei vielen vermieteten Eigentumswohnungen vergessen die Grundsteuer mit als Betriebskosten umzulegen, weil man einfach nur die Hausgeldabrechnung des Verwalters abschreibt. Da werden Kosten mit einem Umlageschlüssel umgelegt, der mit dem Mieter im Mietvertrag gar nicht vereinbart wurde. Und die anteiligen Lohnkosten, die auch die Mieter von der Steuer absetzen können, werden auch vergessen. Und von der SZ werden diese Punkte, wenn sie über fehlerhafte "Nebenkostenabrechnungen" schreibt, auch regelmäßig vergessen.
Es gilt halt nicht nur den Mieter zu informieren, sondern auch den Vermieter.