Nachbarschaftsstreit:Wenn Gartenzwerge provozieren

Strenges Gericht für Wichtel, wenn sie mit Aussehen und Aussage den Nachbarn benachteiligen.

Rund 18 Millionen Gartenzwerge (Schätzungen zufolge die Hälfte der Gartenzwerg-Weltbevölkerung) tummeln sich in deutschen (Vor-)Gärten. Nicht immer zur Freude der Eigner und schon gar nicht der Nachbarn, die sich dann nicht selten vor Gericht treffen.

Wenn Gartenzwerge provozieren

Die Aufstellung von Gartenzwergen unterliege einer allgemeinen gegensätzlichen Beurteilung: Die Wichtel berühren Menschen in ihren Gefühlen und können ideologisch überfrachtet sein, meinte bereits im Jahr 1988 das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 2 W 7/87).

Während die einen in der Aufstellung ein Zeichen von Beschränktheit schlechten Geschmacks sehen, ist ein anderer geneigt, Gartenzwerge humorvoll als eine in einer langen Tradition begründeten Einrichtung zu dulden, heißt es dort weiter. Und da es nicht dem Gericht obliege, in dieser vorwiegend ästhetischen Kontroverse ein Urteil zu fällen, müsse in der Aufstellung ein Nachteil gesehen werden, der zur Entfernung der Gartenzwerge führt.

Gemeine Frustzwerge am Werk

Das Amtsgericht Grünstadt (Az.: 2 a C 334/93) musste sich Anfang der 90er Jahre mit einer neuen Sorte Gartenzwerge beschäftigen, den so genannten Frustzwergen. Um welche Art Zwerg es sich dabei handelt, versuchte die Neue Juristische Wochenzeitung in einem Leitsatz zu einem Urteil klarzumachen.

Dort heißt es wörtlich: "Frustzwerge sind werkstoffgewordene Stellvertreter menschlicher Phantasie, deren Gestik, Körperhaltung, konkretem Verwendungszusammenhang oder Gestaltungsweise im Übrigen ehrverletzende oder beleidigende Wirkung zugesprochen werden kann."

Der Schöpfer der Frustzwerge habe seine zweifellos "vorhandene künstlerische Begabung dazu missbraucht, um seiner Absicht, den Nachbar zu kränken und zu beleidigen, eine feste Form zu geben". Letztlich sei hier nichts anderes geschehen, als dass sich der Hersteller der Zwerge nicht selbst hingestellt habe, "um entsprechend ehrverletzend und beleidigend gegenüber dem Nachbar zu gestikulieren, sondern dies durch tönerne Stellvertreter getan hat", urteilte das Amtsgericht Grünstadt.

Weg mit dem nackten Zwerg

Und noch eine Sorte Zwerge taucht immer öfter in den Gärten und damit auch in Gerichtsurteilen auf: der "exhibitionistische Gartenzwerg". So einer thronte über dem Innenhof einer Siedlergemeinschaft in Essen mit roter Zipfelmütze und geöffnetem Mantel. Auch der fand beim Essener Amtsgericht (Az.: 19 II 35/99) keine Gnade.

(sueddeutsche.de/ Deutscher Mieterbund)

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