Nachbarschaftskonflikte:Nur die Ruhe

Stopp, mir reicht's! Wie ein Time-out beim Streiten hilft

Während die meisten Männer angaben, den Grund für die Trennung nicht zu wissen, lag für Frauen die Schuld meist im Charakter des Ex-Partners.

(Foto: Christin Klose/dpa)

Auseinandersetzungen wegen Lärmbelästigung sind keine Seltenheit. Juliana Helmstreit, Mediatorin und Anwältin, führt außergerichtliche Schlichtungen durch - mit verblüffenden Ergebnissen.

Von Tanja Koch

Zwei von drei Deutschen sind genervt vom Lärm in ihrer Wohngegend. Das hat eine Erhebung von Interhyp ergeben, einem Kreditvermittler für Immobilienfinanzierung. Bäume beschneiden, Rasen mähen, mit einem Gebläse den Gehweg von Laub befreien - Gartenarbeitsgeräusche gaben etwa 20 Prozent der Befragten als Quelle der Lärmbelästigung an. Münchner, Frankfurter und Hamburger stören sich offenbar besonders stark an tobenden Kindern. Und in Berlin scheinen Feierwütige und laute Musik zu nerven. Wer arbeiten oder entspannen möchte, den kann Lärm schnell auf die Palme bringen. Doch was tun, wenn die Nachbarn zu laut sind? Die schlechte Nachricht: Ein Rechtsstreit bringt selten eine befriedigende Lösung. Die gute Nachricht: Es muss gar nicht so weit kommen. Denn meist hilft schon eine außergerichtliche Schlichtung, und die ist in fast allen Bundesländern Pflicht (Ausnahmen: Berlin, Bremen und Thüringen).

Im Jahr 1991 entschied das Amtsgericht Düsseldorf, dass die Nachbarn "kurzzeitige Wortgefechte, die zu Lärmbelästigung führen, hinnehmen müssen." Die Begründung: Sie gehören zum menschlichen Erscheinungsbild, da sich aus dem Miteinander zum Beispiel in der Ehe naturgemäß Konflikte ergeben, die durch lautstarke Auseinandersetzungen ausgetragen werden. Der Richter legte fest, dass Ehestreits nur als Lärmbelästigung gelten, wenn sie länger als eine halbe Stunde andauern. Ob den Klägern mit dem Urteil geholfen ist, sei mal dahingestellt. Zielführender und weniger aufwendig ist in jedem Fall, sich mit den Nachbarn zu einigen. Meist funktioniert das auch, zumindest in den Bundesländern, in denen es das obligatorische Schlichtungsverfahren gibt. Dieses ist in 70 bis 80 Prozent der Fälle erfolgreich.

"Meine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit des Nachbarn beginnt."

Eine Expertin auf diesem Gebiet ist die Münchner Rechtsanwältin Juliana Helmstreit. Sie vermittelt im Rahmen des Bayerischen Gesetzes zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung und hält das Modell für sehr sinnvoll. "Man kann nämlich beobachten, dass die Menschen nicht mehr richtig miteinander sprechen. Sie sind viel gestresster als früher. So eskalieren Konflikte sehr schnell", sagt die Juristin. Zum Beispiel rufen die Nachbarn häufiger und ohne Vorwarnung die Polizei, wenn es zu laut ist.

Bei Infoabenden zum Thema "Lärm in der Nachbarschaft" im Bauzentrum München erklärt sie Betroffenen und Interessierten, wie sie Nachbarschaftskonflikte löst. "Grundsätzlich kann man sagen: Meine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit des Nachbarn beginnt. Ich kann auch während der Ruhezeiten Staubsaugen und ein Musikinstrument spielen. Aber nur, solange ich die Zimmerlautstärke einhalte", erklärt sie. Was viele nicht wissen: Handwerker dürfen von 7 Uhr morgens bis 22 Uhr abends bohren und hämmern. Wer aber selbst renovieren möchte, muss sich an die in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten halten. "Zumindest darf bei den Nachbarn dann kein Lärm ankommen", sagt die Anwältin.

Vor einiger Zeit schlichtete sie zwischen einer Familie, die ihr Traumhaus renovieren wollte, und deren Nachbarn. Die Familie wusste nicht, dass sie Ruhezeiten einhalten muss, arbeitete auch an Sonntagen den ganzen Tag lang mit Presslufthammer und Co - bis plötzlich die Polizei vor der Tür stand. Da mehrere Parteien aus der Nachbarschaft an dem Konflikt beteiligt waren, war ein gewöhnliches Schlichtungsgespräch nicht möglich. "Wir haben dann ein Gartenfest im neuen Haus veranstaltet, Bierbänke aufgestellt, und die Mutter der Familie hat mehrere Kuchen gebacken. Das war zunächst die offizielle Entschuldigung für den Lärm. Es war ein toller Nachmittag", erinnert sich Helmstreit. Nachdem das Fest für ein entspanntes und freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis gesorgt hatte, sei es möglich gewesen, eine Lösung zu finden: "Es wurden individuelle Ruhezeiten bestimmt, etwa damit die Kleinkinder der Nachbarn ihren Mittagsschlaf machen können."

Fast von allein klärte sich hingegen der Fall einer Dame, die sich am lauten Plätschern störte, wenn der Nachbar über ihr seinen Toilettengang im Stehen erledigte. "Wir schlugen vor, dass die Hausverwalterin und ich die Mieterin zu Hause besuchen und der Nachbar obendrüber einmal probepinkelt." Der Termin sei allerdings nicht zustande gekommen, weil es keine lauten Geräusche mehr gab - offenbar sitzt der Nachbar seither freiwillig.

Bei Kinderlärm hingegen lassen sich Konflikte meist nicht so leicht aus der Welt schaffen. "Die Leute sind sehr empfindlich, wenn es um ihre Kinder geht", sagt Helmstreit. Einmal liefen die Gespräche zwischen zwei Konfliktparteien so aus dem Ruder, dass sie irgendwann festlegten: Jeglicher Kontakt ohne die Mediatorin läuft ausschließlich über das Telefon. Auch die Stimmung während des Schlichtungsgesprächs war sehr angespannt: "Dann berichtete meine Mandantin davon, wie sie eines Abends wegen des Kinderlärms sauer wurde", erzählt die Mediatorin. Die Frau habe gerade an einer Wasserflasche getrunken und sie in Rage gegen die Decke geworden - leider so, dass sich das ganze Wasser über sie ergoss. "Darüber mussten alle Anwesenden lachen. Das Eis war gebrochen, und wir konnten uns auf die Suche nach einer Lösung machen." Kinderlärm ist per Gesetz ohnehin privilegiert. "Laut geltendem Recht gilt 'sozialadäquater' Kinderlärm nicht als Ruhestörung", erklärt Helmstreit. Was das bedeutet, entscheidet - wie schon beim Thema Ehestreit - im Ernstfall ein Richter. Mit Kompromissen und verbindenden Vereinbarungen lassen sich aber auch derartige Fälle klären.

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