Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, mit der Versicherung schriftlich Kontakt aufzunehmen. Das geht auch per Fax, in diesem Fall sollten jedoch Sendeberichte aufbewahrt werden. Alle Unterlagen und Belege, die Kunden bei der Versicherung einreichen, sollten sie vorher kopieren. Es ist ratsam, telefonische Verhandlungen mit der Versicherung vor Zeugen zu führen, um sich nachher auf eventuelle Zusagen berufen zu können. Aus dem gleichen Grund sollten Kunden sich Name und Durchwahl des Sachbearbeiters geben lassen. Wenn alle Unterlagen bei der Versicherung eingereicht sind, können Kunden laut Versicherungsvertragsgesetz spätestens einen Monat nach der Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen.

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(SZ vom 02.03.2010/pak)