Eine Spur der Verwüstung: Das Sturmtief Xynthia zog zwar schnell ab, hinterließ aber verheerende Schäden. Wie Versicherte die Kosten des Sturms gering halten können.
So schnell wie sie kam, ist Xynthia wieder abgezogen. Binnen weniger Stunden hatte sich der Wind am Sonntag aus Südwesten kommend zu einem Orkan aufgebaut. Bereits am Montag beruhigte sich die Wetterlage wieder. Doch bei Betroffenen in ganz Europa wird Xynthia in schlimmer Erinnerung bleiben. Das Sturmtief zog eine Spur der Verwüstung von Portugal und Spanien über Frankreich, wo der Schaden am verheerendsten ist, bis nach Deutschland. Hier waren vor allem Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Teile Baden-Württembergs betroffen.
Sturmschaden nach Xynthia: Demoliert ein umstürzender Baum das Autoblech, so ist die Kasko-Versicherung zuständig. (© Foto: dpa)
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Das ganze Ausmaß der Schäden ist noch nicht zu überschauen. Zwar bezifferte das Innenministerium von Rheinland-Pfalz am Montag die Schäden auf fast zwei Millionen Euro.
Doch Versicherer wehren Fragen nach dem tatsächlichen Schaden noch ab. "Es ist noch zu früh, die Schäden zu schätzen", sagte eine Sprecherin des Rückversicherers Munich Re. Betroffene Bürger und Unternehmen sollten sich aber so rasch wie möglich mit ihren Versicherern in Verbindung setzen, rät der Bundesverband der Versicherungswirtschaft (GDV). So ließen sich weitere Schäden vermeiden und die Schadensregulierung fehlerlos angehen.
Von einem Sturm spricht man versicherungstechnisch ab Windstärke acht. Für Schäden die durch einen solchen Sturm verursacht werden, kommen verschiedene Versicherungen auf. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit den Sturmschäden:
Was sollen Betroffene tun?
"Erstellen Sie unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände", rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Falls vorhanden, sollten Einkaufsbelege herausgesucht werden, ansonsten sollten Anschaffungsdatum und -preis geschätzt werden. Die beschädigten Gegenstände sollten aufbewahrt oder, wenn sie gleich repariert werden müssen, vorher fotografiert oder gefilmt werden. Sind ganze Gebäude beschädigt, ist es überdies ratsam, ein Schadensprotokoll zu erstellen. Erst in Absprache mit dem Versicherer sollten Schäden beseitigt werden, es sei denn, der Schaden droht sich durch Nichtstun zu vergrößern. So sollte beispielsweise ein abgedecktes Dach notdürftig gegen Regen abgedichtet werden, empfiehlt die Allianz.
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