Kreditinstitute sollen künftig die Provisionen offenlegen, die ihnen versteckt für die Vermittlung von Produkten gezahlt werden. Unklar ist allerdings, ob das am Montag vom BGH veröffentlichte Urteil nur für Fonds gilt - oder auch für andere Anlageformen. Sicher ist indes, dass die Konsequenzen dramatisch sind.
Über ihre Provisionen haben die Banken bislang lieber geschwiegen, jetzt müssen sie heraus mit der Wahrheit: Anleger, die Fondsanteile kaufen, werden in Zukunft viel mehr darüber erfahren, wie ihre Bank mit ihnen Geld verdient. Das haben mehrere Geldinstitute und Finanzexperten in einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung bestätigt.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Grundsatzurteil, das am Montag bekannt wurde, darauf gepocht, dass Banken Rückvergütungen offenlegen müssen, die sie nach dem Verkauf eines Fonds von der Fondsgesellschaft erhalten. Die Konsequenzen aus dem Urteil sind dramatisch - die wichtigsten Fragen und Antworten auf einem Blick.
Wird das Urteil die Beziehung zwischen Bank und Kunden verändern?
Wer eine Tafel Schokolade kauft, kennt genau den Preis. Er wird aber nie erfahren, wie viel Cent die Supermarktkette daran verdient. Zumindest beim Fondsverkauf wird künftig mehr Offenheit herrschen. Die Geldhäuser müssen von sich aus dem Kunden sagen, wie viel sie von der Kaufgebühr (Ausgabeaufschlag) und den Verwaltungskosten, die die Fondsgesellschaft vom Kunden automatisch kassiert, zurückbekommen. Das solle dem Kunden helfen, ,,das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen''. Der Münchner Bankprofessor Klaus Fleischer hält das Urteil deshalb für ,,wegweisend''. Es könne dazu beitragen, dass der provisionsgesteuerte Verkauf von Finanzprodukten zurückgehe und der Finanzmarkt transparenter werde.
Gilt die BGH-Entscheidung auch für andere Anlageprodukte?
Dies haben die Richter nicht ausdrücklich so gesagt, aber womöglich so gemeint. Das heißt, auch bei Zertifikaten, speziellen Steuersparprodukten oder geschlossenen Fonds müssten Banken, aber auch andere Vermittler die sogenannten Kickback-Zahlungen offenlegen. Das meint zumindest der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, der das Urteil erstritten hat. Für die Kunden wäre dies nach Ansicht von Manfred Westphal, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, ein großer Fortschritt. ,,Gerade bei fragwürdigen Geldanlagen, wie zum Beispiel bei Schrottimmobilien, gibt es hohe versteckte Innenprovisionen, über die der Kunde nun aufgeklärt werden müsste.'' Ob Banken und Vermittler so weit gehen, ist aber eher fraglich. Ein Geldinstitut könnte sich auf den formaljuristischen Standpunkt stellen, das Urteil gelte nur für Investmentfonds. Bei der HypoVereinsbank (HVB) heißt es zum Beispiel, man werde die Kickbacks zunächst für Fonds und ,,Produkte mit ähnlichen Strukturen'' offenlegen, nicht aber für Zertifikate.
Wird das Urteil sofort umgesetzt?
Das dürfte in vielen Fällen gar nicht möglich sein. Banken verkaufen oft Hunderte von verschiedenen Anlageprodukten. Nicht jeder Verkäufer kennt von jedem Produkt die Höhe der Provision, die an die Bank zurückfließt. ,,Das bedarf einer technischen Vorlaufzeit von mehreren Wochen'', heißt es zum Beispiel bei der Volksbank Berlin, der zweitgrößten Kreditgenossenschaft Deutschlands. In Bankkreisen ist aber zu hören, dass bereits an Handlungsempfehlungen für die Berater gearbeitet werde.
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Fondsanleger, die ihre Fonds über einen Online-Fondsshop kaufen, sparen sich den Ausgabeaufschlag zu 100%. Damit fließt dem Fondsvermittler im Internet keine Innenprovision zu und es kommt somit erst gar nicht zu einem Rechtsstreit. Leider nutzen bisher nur rund 3% der Fondsanleger diese transpararente und kostengünstige Möglichkeit.
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Im Derivatebereich (u.a. Zertifikate) herrscht ja immer noch Goldgräberstimmung, und die Banken machen damit einen Riesenprofit. Wie damals in Alaska, wenige haben ihre Goldader gefunden, aber mit Schaufel und Sieb haben die Ausrüster vor Ort garantiert ihren Reibach gemacht.
Auf der anderen Seite sind Zertifikate allemal besser als das Sparbuch. Der erfahrene Anleger kauft eher günstig bei der Direktbank, aber ich sage mal 3/4 vertrauen immer noch ihrer Hausbank und kapieren sowieso nicht, wie ein Zertifikat funktioniert. Sie kaufen es, weil sie ihrem Berater sowieso alles "aus der Hand fressen", so ist es doch.
Das Beispiel mit der Schokolade im Text ist ebenso schief wie die in den Kommentaren vorgenommenen Verweise zwischen materiellen Produkten und Finanzanlagen.
Zwischen beiden besteht ein elementarer Unterschied. Bei einer Tafel Schokolade haben Geschmack und Zutaten für mich einen Wert. Dafür bezahle ich. Und wenn ich beim Händler eine schlechte Empfehlung bekomme, weiß ich das ein paar Tage später aus eigener Erfahrung und kaufe das nächste Mal woanders oder eine andere Sorte.
Bei einer Finanzanlage hat der Wert selbst für mich einen Wert. Und der zeigt sich erst viele Jahre später; bezahlen soll ich aber schon heute. Wenn das "Produkt" schließlich in meiner Tasche landet, ist die Vergleichbarkeit schon längst nicht mehr gegeben. Wer kann nach 5, 10, 20, 30 Jahren nachrechnen, ob er damals nicht vielleicht doch besser auf ein anderes Pferd gesetzt hätte? Banken verkaufen eben keine Produkte (auch wenn sie gern so tun), sondern Versprechen auf die Zukunft. Und wenn sie die Versprechen von anderen verkaufen und das als kundenorientierte Beratung verkaufen, dann ist es sehr interessant zu erfahren, was sie dafür von den "Versprechern" bekommen. Denn bekanntermaßen ist gerade im Finanzwesen das persönliche Urteil über ein "Produkt" doch sehr von den damit verbundenen finanziellen Zuwendungen beeinflusst ...
Welchen Nachrichtenwert hat eigentlich der Hinweis auf den Rechtsanwalt, der das Urteil "erstritten" hat (wie mutig!). Außer den, dass der sich jetzt auf sicher tüchtig Nachfrage von tatsächlich oder vermeintlich geschädigten Anlegern freuen darf. Vielleicht sollte man die Pressefreiheit dahingehend ergänzen, dass eine Zeitung, sei es gedruckt oder Online, auf mögliche Interessenkonflikte hinweist. Z.B. dann, wenn Umsonst-Werbung erfolgt. Denn Werbung druckt eine Zeitung doch nicht umsonst, oder ? Wenn doch, dann sollte auch darauf hingewiesen werden. Ansonsten sollte der lesende Kunde wenigstens Schadensersatz von der Zeitung forden können!
wirklich ein guter ansatz.... vom bäcker über den frisör.... wer verdient was an mir. wieso kosten 0,3 liter bier in der kneipe 3 , wo ich doch für die flasche nur 80 cent zahle ;-)
Jaja und schuld sind banken sowieso immer... auch für den zumeist aus gier ausgeschalteten verstand der armen kleinanleger.......
Paging