Von Thomas Öchsner

Kreditinstitute sollen künftig die Provisionen offenlegen, die ihnen versteckt für die Vermittlung von Produkten gezahlt werden. Unklar ist allerdings, ob das am Montag vom BGH veröffentlichte Urteil nur für Fonds gilt - oder auch für andere Anlageformen. Sicher ist indes, dass die Konsequenzen dramatisch sind.

Über ihre Provisionen haben die Banken bislang lieber geschwiegen, jetzt müssen sie heraus mit der Wahrheit: Anleger, die Fondsanteile kaufen, werden in Zukunft viel mehr darüber erfahren, wie ihre Bank mit ihnen Geld verdient. Das haben mehrere Geldinstitute und Finanzexperten in einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung bestätigt.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Grundsatzurteil, das am Montag bekannt wurde, darauf gepocht, dass Banken Rückvergütungen offenlegen müssen, die sie nach dem Verkauf eines Fonds von der Fondsgesellschaft erhalten. Die Konsequenzen aus dem Urteil sind dramatisch - die wichtigsten Fragen und Antworten auf einem Blick.

Wird das Urteil die Beziehung zwischen Bank und Kunden verändern?

Wer eine Tafel Schokolade kauft, kennt genau den Preis. Er wird aber nie erfahren, wie viel Cent die Supermarktkette daran verdient. Zumindest beim Fondsverkauf wird künftig mehr Offenheit herrschen. Die Geldhäuser müssen von sich aus dem Kunden sagen, wie viel sie von der Kaufgebühr (Ausgabeaufschlag) und den Verwaltungskosten, die die Fondsgesellschaft vom Kunden automatisch kassiert, zurückbekommen. Das solle dem Kunden helfen, ,,das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen''. Der Münchner Bankprofessor Klaus Fleischer hält das Urteil deshalb für ,,wegweisend''. Es könne dazu beitragen, dass der provisionsgesteuerte Verkauf von Finanzprodukten zurückgehe und der Finanzmarkt transparenter werde.

Gilt die BGH-Entscheidung auch für andere Anlageprodukte?

Dies haben die Richter nicht ausdrücklich so gesagt, aber womöglich so gemeint. Das heißt, auch bei Zertifikaten, speziellen Steuersparprodukten oder geschlossenen Fonds müssten Banken, aber auch andere Vermittler die sogenannten Kickback-Zahlungen offenlegen. Das meint zumindest der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, der das Urteil erstritten hat. Für die Kunden wäre dies nach Ansicht von Manfred Westphal, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, ein großer Fortschritt. ,,Gerade bei fragwürdigen Geldanlagen, wie zum Beispiel bei Schrottimmobilien, gibt es hohe versteckte Innenprovisionen, über die der Kunde nun aufgeklärt werden müsste.'' Ob Banken und Vermittler so weit gehen, ist aber eher fraglich. Ein Geldinstitut könnte sich auf den formaljuristischen Standpunkt stellen, das Urteil gelte nur für Investmentfonds. Bei der HypoVereinsbank (HVB) heißt es zum Beispiel, man werde die Kickbacks zunächst für Fonds und ,,Produkte mit ähnlichen Strukturen'' offenlegen, nicht aber für Zertifikate.

Wird das Urteil sofort umgesetzt?

Das dürfte in vielen Fällen gar nicht möglich sein. Banken verkaufen oft Hunderte von verschiedenen Anlageprodukten. Nicht jeder Verkäufer kennt von jedem Produkt die Höhe der Provision, die an die Bank zurückfließt. ,,Das bedarf einer technischen Vorlaufzeit von mehreren Wochen'', heißt es zum Beispiel bei der Volksbank Berlin, der zweitgrößten Kreditgenossenschaft Deutschlands. In Bankkreisen ist aber zu hören, dass bereits an Handlungsempfehlungen für die Berater gearbeitet werde.

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