Es zeichnet sich ab, dass die Steuerstrafverfahren diesmal von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden. Die Großverfahren gegen Kunden des Liechtensteiner Treuhänders Herbert Batliner und gegen die Kunden der LGT-Bank wurden von der Bochumer Staatsanwaltschaft eingeleitet, die, ebenso wie die Behörde in Düsseldorf, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist.

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Weil die Bochumer solche Großverfahren kennen, lag es also nahe, dass auch der neue Fall an die Strafverfolger der Revierstadt abgegeben würde. Dagegen sprach von vornherein, dass von den 590 eingeleiteten Verfahren im LGT-Fall bislang erst 191 erledigt sind. Die Bochumer hätten erhebliche Verstärkung aus dem Land benötigt, um auch ein neues Verfahren bewältigen zu können.

Düsseldorf hat aus Sicht der nordrhein-westfälischen Justiz sowohl Kapazitäten als auch das notwendige Personal. Intern ist die Entscheidung für Düsseldorf praktisch gefallen, die öffentliche Bestätigung steht noch aus. Wann im Credit-Suisse-Fall erste Aktenzeichen vergeben werden, ist unklar.

Da vermutlich die meisten Fälle nicht verjähren und auch niemand in Haft sitzt, soll jetzt erst der Datenträger ausgewertet werden, bis dann die Ermittlungen beginnen. Dazu gehört auch, dass die Angaben auf den Datenträgern mit den Steuerakten verglichen werden. Im Fall LGT hatte sich gezeigt, dass einige der Kunden durchaus steuerehrlich gewesen waren.

Harte Strafen für die Hinterzieher

Die Verlagerung des Falles nach Düsseldorf kann auch zu härteren Strafen führen - wenn es denn zu Anklagen kommen sollte. Das Landgericht in Bochum hatte sich ein Stück festgelegt. In einem Pilotverfahren hatte eine Kammer des Gerichts einen Kaufmann, der rund 7,6 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das war ungewöhnlich milde. "Wer in Deutschland Steuern hinterzieht, riskiert ohne weiteres eine unbedingte Gefängnisstrafe", heißt es in Schulungsmaterial, das die jetzt betroffene Credit Suisse vor Jahren Mitarbeitern präsentierte. Schon bei 500.000 Euro Steuerhinterziehung drohe in Deutschland eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das war dann doch etwas übertrieben.

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  1. Die Jagd beginnt
  2. Sie lesen jetzt Bochum ist überfordert
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(SZ vom 11.02.2010/jcb)