Es zeichnet sich ab, dass die Steuerstrafverfahren diesmal von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft aufgearbeitet werden. Die Großverfahren gegen Kunden des Liechtensteiner Treuhänders Herbert Batliner und gegen die Kunden der LGT-Bank wurden von der Bochumer Staatsanwaltschaft eingeleitet, die, ebenso wie die Behörde in Düsseldorf, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist.
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Weil die Bochumer solche Großverfahren kennen, lag es also nahe, dass auch der neue Fall an die Strafverfolger der Revierstadt abgegeben würde. Dagegen sprach von vornherein, dass von den 590 eingeleiteten Verfahren im LGT-Fall bislang erst 191 erledigt sind. Die Bochumer hätten erhebliche Verstärkung aus dem Land benötigt, um auch ein neues Verfahren bewältigen zu können.
Düsseldorf hat aus Sicht der nordrhein-westfälischen Justiz sowohl Kapazitäten als auch das notwendige Personal. Intern ist die Entscheidung für Düsseldorf praktisch gefallen, die öffentliche Bestätigung steht noch aus. Wann im Credit-Suisse-Fall erste Aktenzeichen vergeben werden, ist unklar.
Da vermutlich die meisten Fälle nicht verjähren und auch niemand in Haft sitzt, soll jetzt erst der Datenträger ausgewertet werden, bis dann die Ermittlungen beginnen. Dazu gehört auch, dass die Angaben auf den Datenträgern mit den Steuerakten verglichen werden. Im Fall LGT hatte sich gezeigt, dass einige der Kunden durchaus steuerehrlich gewesen waren.
Harte Strafen für die Hinterzieher
Die Verlagerung des Falles nach Düsseldorf kann auch zu härteren Strafen führen - wenn es denn zu Anklagen kommen sollte. Das Landgericht in Bochum hatte sich ein Stück festgelegt. In einem Pilotverfahren hatte eine Kammer des Gerichts einen Kaufmann, der rund 7,6 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das war ungewöhnlich milde. "Wer in Deutschland Steuern hinterzieht, riskiert ohne weiteres eine unbedingte Gefängnisstrafe", heißt es in Schulungsmaterial, das die jetzt betroffene Credit Suisse vor Jahren Mitarbeitern präsentierte. Schon bei 500.000 Euro Steuerhinterziehung drohe in Deutschland eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das war dann doch etwas übertrieben.
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(SZ vom 11.02.2010/jcb)
Zitat : " Bei grösseren Geldbeträgen, die Sie verfügen oder gar abheben, erfolgt ohne dass Sie dies wüssten seit mehr als einem Jahrzehnt eine direkte Meldung von Ihrer Bank an das FA. "
Das ist so nicht richtig: 1. Lediglich bei grösseren Bareinzahlungen Dritter auf ein Konto muß die Bank zunächst nachfragen,dies aber nur bei einem Verdacht weitermelden. 2. Bei Auslandsüberweisungen ab einem bestimmten Betrag muß diese an eine Aufsichtsbehörde - nicht jedoch an das FA - gemeldet werden. Das FA wird nur bei einem aufkommenden Verdacht eingeschaltet.
Zur weiteren Veranschaulichung der absurden Rechtssituation : Angenommen bei der CD handelte es sich um eine von dem Mitarbeiter einer deutschen Bank gestohlenen.Dürften die deutschen Steuerfahnder diese dann auch kaufen und sichten ? Müßten sie nicht vielmehr sofort Strafanzeige wegen Diebstahl gegen den Anbieter erstatten,ihn verhaften lassen ? Wenn es also eklatant rechtswidrig ist,eine von einer deutschen Bank gestohlenen CD zu kaufen und auszuwerten,wieso kann es dann rechtmäßig sein,wenn die CD von einer Schweizer Bank gestohlen wurde ?
Der CD-Dieb,sofern er keinen Wohnsitz in Deutschland hat,wird aus naheliegenden Gründen den "Erlös" für die CD seiner Steuerbehörde keinesfalls melden.Somit leisten die deutschen Steuerfahnder wiederum selbst Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Auf die Rechtsprechung in diesem Lande,würde ich in diesem Falle nicht allzu sehr setzen: "Wes Brot ich eß´, des Lied ich sing",heißt es. Wie ich bereits sagte,das vermeintliche Gemeinwohl steht in Deutschland schon seit immer vor dem Recht und dem Schutz des Einzelnen. Daß dieses Recht und dieser Schutz einem Rechtstaat mehr gelten sollte,als eine zusätzliche und selbst stattliche Geldeinnahme,verstehen dagegen die alten angelsächsichen Rechtsstaaten,wo das Rechtsprinzip herrscht ,daß der Staat "nicht von der Frucht des verbotenen Baumes" kosten darf. Das sind dann aber eben echte Rechtsstaaten,die sich auch nicht dem Schrei der Straße beugen.
Stimme Ihrer Schlussfolgerung mehr als zu, allerdings wird man sich um das deutsche Bankgeheimnis, das sie in die richtige Relation setzen, schon deshalb nicht sonderlich kümmern, da dieses niemals bestand. Bei grösseren Geldbeträgen, die Sie verfügen oder gar abheben, erfolgt ohne dass Sie dies wüssten seit mehr als einem Jahrzehnt eine direkte Meldung von Ihrer Bank an das FA.
Sonstige gesetzliche Bedenken wird wohl - im Nachgang - aus Karlsruhe eintreffen, da dort ja das politische Handwerk Deutschlands alle Tage auf den Prüfstand kommt - vgl. die letzten Donnerschläge zu Hartz4 oder Pendlerpauschale etc.
Wäre die Beweislage so eindeutig, gäbe es das ach so substanzvolle CD: es wäre kein Mucks darüber hervorgekommen. Man knüft hier mit der angeblichen Jagdt an die sehr bedenkliche mediale Hinrichtung Zumwinnckel mit mit ondulierter und überkosmetisierter StAin an und baut auf Selbstanzeigen. Es gab einen Grund, warum Zumwinckels angeblich hinterschlagene Summe unter der magischen Millionengrenze (980000) blieb.
Vollends überführt ist der Vorgang als Groteske, wenn wie Sie richtig bemerken, das "Gemeinwohl" eingeführt wird. Die Sozialstaat-Industrie, die von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird? Vgl. H. Westerwelle, Sarrazin und vielie andere, sich aus der Deckung bewegenden, sonstigen Kritiker.
Gerne wird übersehen,daß es auch in Deutschland ein Bankgeheimnis gibt.Ermittler können hier nicht einfach in eine Bank hineinspazieren und dort willkürlich alle Kundendaten einsehen.Um von einer Bank Daten zu erhalten,muß zuvor eine richterliche Vefügung erlassen werden,die den Namen eines bereits Verdächtigten enthält.Danach dürfen ausschließlich nur dessen Daten von der Bank herausgegeben werden.
Im Falle der gestohlenen und gehelerten CD sichten die Fahnder quasi flächendeckend und willkürlich die Bankdaten von bislang namentlich unbekannten deutschen und nichtdeutschen Kunden und überdies ohne jeden Anfachtsverdacht gegen diese.
Wie diese Praxis mit dem deutschen Bankgeheimnis und den deutschen Gesetzen und Vorschriften in Einklang zu bringen ist,bleibt mir völlig schleierhaft.
Aber wen juckt die Rechtstaatlichkeit,wenn es in Deutschland nach alter Tradition um das vermeintliche "Gemeinwohl" geht.Das Halali wurde freudig angestimmt und die Hatz hat begonnen.
Es ist schon putzig anzusehen, wie sich die millionenschweren Steuerhinterzieher winden und mit aberwitzigen Begründungen versuchen, der Rechtsstaat zu kriminalisieren, nur damit sie sich auch weiterhin vor einer angemessenen Beteiligung an der Finanzierung unseres Staates drücken können.
Dabei hätten sie es selbst in der Hand, Ihren Helfern bei der Steuerhinterziehung das Wasser abzugraben, damit diese ihr Mitwissertum nicht weiterhin versilbern können.
Wie? Ganz einfach, steuerehrlich sein und alle Einnahmen ordentlich deklarieren! Dann bliebe Ihnen immer noch millionenfach mehr zum Leben und Prassen, als dem Durchschnittsbürger, der bislang dank dieses Drückebergertums die Staatszeche für diese Herrschaften mit bezahlen musste.
Leider steht zu befürchten, daß auch in diesem Fall nur der Name des Informanten öffentlich bekannt wird. Im Sinne der Gleichberechtigung sollten auch die Namen der ertappten Steuerhinterzieher (ob mit oder ohne Selbstanzeige) öffentlich werden.
Selbst die Namen der steuerehrlichen Anleger (soll es ja in gar nicht geringer Anzahl geben) in der Schweiz oder sonstwo wären interessant, denn diese würden durch die Veröffentlichung in Ihrem öffentlichen Ansehen sogar profitieren.
Nur leider wird auch dies nicht passieren und deshalb werden die schwarzen Schafe unter den Reichen weiterhin ihr kriminielles Negativimage auf die steuerehrlichen Reichen abfärben...
Nee, Herr Leyendecker. Die Jagd beginnt nicht. Die Jäger sitzen in ihren Jeeps, den Jagdhund fest angekettet und sie tröten und trommeln über Lautsprecher seit Wochen, damit das "Wild" auf jeden Fall noch die Chance hat, sich zu verdrücken.
Das ist keine Jagd, das ist die klammheimliche Kooperation von renitenten Steuerhinterziehern und verantworlicher Politik.
Es hat genügend Chancen in den Vorjahren gegeben, sich ehrlich zu machen. Die Jäger haben in die Luft geballert ohne Ende.
Nun werden sie sich vielleicht irgendwann aus ihren Autos quälen und gemächlich hinter dem Wild herstapfen. Die Jagdhunde jedenfalls bleiben an der Leine oder werden gleich ausgemustert, wie in Bayern und Hessen üble Praxis.
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