Von Thomas Öchsner

Hoffnung für die geprellten Anleger des Börsenbrief-Autoren Frick: Eine Münchner Kanzlei hat einen Vergleich erstritten.

Anleger, die auf Aktientipps des Börsenbrief-Autoren Markus Frick vertraut haben, erhalten Schadensersatz. Firmen, die zum Einflussbereich des Ex-Moderators einer TV-Börsenshow zählen, haben einem Vergleich mit der Münchner Kanzlei Rotter zugestimmt. Dabei wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aber nur eine geringe Teilsumme des jeweils geltend gemachten Schadens erstattet. Die beiden Parteien wollten zu dem Vergleich nichts sagen. Frick wird vorgeworfen, über seine kostenpflichtige E-Mail-Hotline Rohstoff-Unternehmen mit fragwürdiger Geschäftsgrundlage hochgejubelt und Privatanleger geschädigt zu haben.

Börsen-Guru Frick: Anleger bekommen Geld zurück. (© Foto: dpa)

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Der frühere Bäckermeister Frick, der sich selbst "Deutschlands Stimme des Geldes" nennt, war im Sommer 2007 in die Kritik geraten, weil drei von ihm empfohlene Rohstoffwerte sich als mehr oder weniger wertlose Gesellschaften ohne operatives Geschäft entpuppten. Anleger dürften mit den Papieren in wenigen Tagen einen dreistelligen Millionenbetrag verloren haben. Gegen Frick, dessen Börsenseminare bereits mehr als 250.000 Menschen besucht haben, ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Kursmanipulation.

Im Februar 2008 verurteilte ihn das Landgericht Heidelberg zur Zahlung einer fünfstelligen Summe an einen Abonnenten seiner E-Mail-Hotline, der mit seinen Aktientipps erhebliche Kursverluste erlitten hatte. Das Urteil hatte die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner erstritten, die inzwischen weitere Schadensersatzklagen eingereicht hat. Die Kanzlei betreut mehr als 100 Frick-Geschädigte. Das Landgericht Berlin hatte dagegen in einer Verfügung Schadensersatzansprüche in Frage gestellt.

"Durch alle Instanzen"

Die Münchner Kanzlei Rotter reichte ebenfalls eine Schadensersatzklage ein. Mehr als 90 Prozent der mindestens 300 Mandanten haben nun aber einem Vergleich zugestimmt. Der SZ liegt ein Fall eines Anlegers vor. Danach liegt die Quote bei knapp 20 Prozent, das heißt die Anleger erhalten fast ein Fünftel des dokumentierten Schadens zurück.

Die Kanzlei Rotter hatte ihren Mandaten zuvor empfohlen, der Vereinbarung zuzustimmen. In einem Schreiben an die Anleger heißt es: "Sollten Sie das Angebot nicht annehmen, so besteht aus unserer Sicht das erhebliche Risiko, dass bis zur Erlangung einer rechtskräftigen Entscheidung die Anspruchsgegner insolvent sind und somit selbst im Falle eines Obsiegens kein Schadensersatz fließen würde." Zudem wird darauf hingewiesen, dass Fricks Firmen ansonsten "durch alle Instanzen" gehen wollten. Die Kanzlei PPR & Partner führt dagegen nach eigenen Angaben derzeit keine konkreten Vergleichsverhandlungen.

Frick feiert sich unterdessen auf seiner Homepage wie in seiner besten Zeit. Seine neue Internet-TV-Sendung, heißt es dort, habe es geschafft, "in kurzer Zeit über 100.000 Zuschauer zu gewinnen".

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(SZ vom 18.07.2008/tob)