Modernisierung:Der Mieter zahlt mit, wenn er kann

Nach der Modernisierung erhöht sich oft die Miete - bis zu elf Prozent. Für den Mieter muss diese Erhöhung zahlbar sein.

Mieter können einer Wohnungsmodernisierung widersprechen, wenn die Maßnahmen und deren Folgen für sie eine unzumutbare Härte darstellen. Dies muss allerdings belegt werden können, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.

Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin. Befürchtet ein Mieter nach der Modernisierung eine unbezahlbare Miete, muss er demnach sein Nettoeinkommen angeben und glaubhaft machen können.

Von einem Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze sei erst dann auszugehen, wenn die Gesamtmiete einschließlich Modernisierungsmieterhöhung und erhöhtem Betriebskostenanteils 20 bis 30 Prozent des Nettoeinkommens übersteigt. Allerdings sei dies keine starre Grenze. Außerdem müsse ein möglicher Wohngeldanspruch des Mieters ebenfalls berücksichtigt werden.

Generell kann ein Vermieter laut DMB 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Führe dies dazu, dass der Mieter seine Wohnung nicht mehr bezahlen kann, kann er der Modernisierung widersprechen. Ausgeschlossen sei der Härtegrund Miethöhe, wenn die Wohnung durch die Modernisierung erst in einen Zustand versetzt wird, wie er heute allgemein üblich ist.

Aktenzeichen: Landgericht Berlin 63 S239/01.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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