Möchte ein Mieter kündigen, muss er im Ernstfall nachweisen, dass sein Brief rechtzeitig beim Vermieter eingegangen ist.
Deshalb sollten Kündigungen immer als Einwurf-Einschreiben verschickt werden, rät der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
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Auf diese Weise lässt sich die Zustellung belegen. Wer ganz sicher gehen will, kann die Kündigung auch im Beisein eines Zeugen selbst in den Briefkasten des Vermieters werfen.
Ratschläge wie diesen und andere rund um das Kündigen von Wohnungen hat der DMB jetzt in der 96-seitigen Broschüre Kündigung und Mieterschutz zusammengefasst. Die Broschüre ist zum Preis von fünf Euro plus Porto erhältlich im Internet unter www.mieterbund.de.
(sueddeutsche.de/dpa)
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Wird ein Einschreiben nur in den Briefkasten gesteckt, ist das vor Gericht kein ausreichender Nachweis für den tatsächlichen Zugang eines Schriftstücks beim Empfänger - entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Anders als beim übergabe-Einschreiben erfolge beim so genannten Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung, heißt es in der Begründung (Az. 11 WF 1013/04).
Und apropos falscher Rechtsrat: Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25.10.2006 entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis ordentlich kündigen kann, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten einbehalten hat und dies auf dem Verschulden eines Mieterschutzvereins beruht, der den Mieter insoweit fahrlässig falsch beraten hat.
Merke: Der Deutsche Mieterbund erzählt zuweilen ziemlichen Mist.
Inwiefern wird ein Einwurf-Einschreiben als Beweis für den Zugang der Kündigung gewertet? Der Empfänger kann ja immer behaupten dass da nur ein weißes Blatt Papier im Umschlag war.
Eine Möglichkeit fehlt noch: Zustellung durch den Gerichtsvollzieher unter zur Kenntnisnahme des Inhalts.