Von Eike Schrimm

Neugierige Fragen beantworten, mehr Miete zahlen, Parkett abschleifen: Wann hat der Mieter das Recht auf seiner Seite, wann der Vermieter? Zehn typische Situationen aus dem Mietalltag.

Das Mietrecht ist komplex und die zahlreichen aktuellen Urteile machen es Mieter und Vermieter nicht leicht, den Überblick zu behalten. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie man sich verhalten muss in bestimmten Situationen, damit das eigene Recht nicht verfällt. Zehn typische Situationen aus dem Mietalltag.

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1. Selbstauskunft: erlaubte und unzulässige Fragen

Damit sich der Vermieter ein Bild von dem Wohnungsbewerber machen kann, darf er um eine Selbstauskunft bitten. Der Interessent muss diesen Fragebogen nicht ausfüllen, aber wenn er einziehen will, sollte er kein Geheimnis aus sich machen. Allerdings darf der Vermieter bestimmte Fragen nicht stellen. Tut er es trotzdem, darf der Mieter lügen, ohne dass er irgendwelche Nachteile befürchten muss.

Hier nun erlogene, aber überzeugende Antworten, die beim Vermieter gut ankommen.

Zulässige Fragen sind:

Welche Beruf üben Sie aus und seit wann? Wer ist Ihr Arbeitgeber? Wie hoch ist Ihr Einkommen? Familienstand? Erhalten Sie Sozialhilfe? Wie viele Personen werden einziehen? Wie alt sind die Personen, die einziehen werden? Warum wollen Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen?

Der Miet-Interessent muss darauf ehrlich antworten.

Unzulässig sind folgende Fragen:

Wie oft bekommen Sie Besuch? Mögen Sie Tiere? Welche Musikrichtung hören Sie? Rauchen Sie? Sind Sie Mitglied im Mieterverein? Möchten Sie (weitere) Kinder haben? Sind Sie gesundheitlich beeinträchtigt?

Auf diese Fragen kann sich der Bewerber eine Antwort ausdenken, die mit der Wahrheit nichts zu tun haben muss.

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