Der Mieter ist über alle Berge, die hinterlassene Wohnung ein Saustall - das Nachsehen hat oft der Vermieter, denn Kosten für Räumung, Reinigung, Prozess und Mietausfälle bleiben bei ihm hängen.
Die Stromleitungen aus der Wand gerissen, den Teppichboden mit Säure übergossen, zerstörte Waschbecken, die Wohnung ein Trümmerfeld und Mietrückstände, die in die Zehntausende gehen. Die Münchner Vermieterin, die ihren Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will, hat genug. Die beiden Häuser in Giesing, die ihre Großeltern gebaut haben, verkauft sie. Seit Ende der achtziger Jahre kümmert sie sich um die Verwaltung der Immobilien: "Das habe ich immer als meine Verpflichtung angesehen, aber jetzt kann ich nicht mehr." Der Grund: Schikanen so genannter Mietnomaden.
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Erst im vergangenen Jahr hatte sie wieder einen solchen Fall: Unter falschem Namen war der Technische Leiter einer Gebäudereinigungsfirma zusammen mit Frau und Kind in ihre 100 Quadratmeter große 4-Zimmer-Wohnung gezogen. Lange hat der Mann, der bereits vorbestraft war, die Miete unregelmäßig überwiesen - einen Monat gar nicht, dann zwei Monate im Voraus, bis er die Zahlungen ganz einstellte. Fristlose Kündigung, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher, ein halbes Jahr hat es gedauert, bis er - auch das ist typisch - einen Tag vor der Zwangsräumung auszog. Mittlerweile wohnt der Mann außerhalb Münchens, und bereitet seinem neuen Vermieter dieselben Probleme.
Etwa ein halbes Dutzend solcher "Mietnomaden" sind der Vermieterin in den vergangenen zwanzig Jahren untergekommen. Mietnomaden - die juristische Bezeichnung lautet "Einmietbetrüger" - sind Personen, die Zahlungsfähigkeit angeben, obwohl sie die Miete nicht zahlen können beziehungsweise wollen. Säumige Mieter wieder loszuwerden, ist jedoch nicht so einfach, wie man gemeinhin denkt. Die Betrüger praktizieren das System des kostenlosen Wohnens in extremen Fällen eineinhalb bis zwei Jahre lang und ziehen immer erst dann aus, wenn es gar nicht anders geht.
"Dabei profitieren sie von der Überlastung der Justiz", sagt Rudolf Stürzer, Vorsitzender der Haus-, Wohnungseigentümervereins Haus & Grund in München. So können Monate vergehen von der fristlosen Kündigung bis zur Räumungsklage und schließlich bis zur Zwangsräumung.
Mit einer geschickten Taktik können die säumigen Mieter diese Zeitspanne verlängern, beispielsweise indem sie auf Härtefälle verweisen, die Miete zwischendurch wieder bezahlen, nicht erreichbar sind oder Mietminderung wegen angeblicher Schäden beantragen. "Mietbetrüger werden häufig gar nicht bestraft, weil man ihnen den betrügerischen Vorsatz nur schwer nachweisen kann", erklärt Claas Möller, Verbraucherjournalist und Co-Autor des Buches "Mietnomaden - Von (A)bschreckung bis (Z)wangsräumung".
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