Vermietern stehen die Einnahmen zu, die gekündigte Mieter von einem Untermieter erhalten haben.
Vermietern stehen die Einnahmen zu, die gekündigte Mieter von einem Untermieter erhalten haben. Darauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Berlin hin.
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Sie verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 76/08). "Für Betrüger, die selbst eine Wohnung mieten, ohne je Miete zu bezahlen, und die Wohnung dann zum Beispiel als Ferienwohnung untervermieten, ist damit der finanzielle Anreiz genommen", erläutert Kai Warnecke von der Schutzgemeinschaft.
Den Angaben zufolge sind in jüngster Zeit Fälle von "Mietnomaden" bekanntgeworden: Dabei mieten Betrüger Wohnungen mit dem Vorsatz an, keine Miete zu zahlen. Sie versuchen dann aber, die Wohnung zum Beispiel als Ferienwohnung an andere Menschen weiterzuvermieten.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
Ägypten
"Für Betrüger, die selbst eine Wohnung mieten, ohne je Miete zu bezahlen, und die Wohnung dann zum Beispiel als Ferienwohnung untervermieten, ist damit der finanzielle Anreiz genommen", erläutert Kai Warnecke von der Schutzgemeinschaft.
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In welcher Realität wohnt denn der Mann? Wenn ein Mensch eine Wohnung anmietet ohne den Mietzins zu entrichten, dann wird er die Einnahmen aus der Untervermietung sicherlich nicht auf einem Konto bei der XY-Bank dauerhaft anlegen, sondern zusehen, daß er das Geld schnellstmöglich da abhebt. Oder das Geld fließt aufs Konto der Ehefrau oder des besten Freundes. Und bis der Vermieter einen Titel gegen den Mieter hat und dann "schnell" herausgefunden hat, wo der Mieter sein Konto hat, ist die Kohle so was von weg.