Schwankt die Wassertemperatur beim Duschen um 13 Grad, empfinden das Richter als "ausgesprochen unangenehm" und erlauben eine Mietminderung.
In dem Fall stiegen die Heißwassertemperaturen während des Duschens von rund 48 Grad Celsius plötzlich auf etwa 61 Grad - immer dann, wenn ein anderer Mieter im Haus ebenfalls Wasser aus dem Leitungssystem entnahm.
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Der plötzliche Temperaturwechsel sei eine "ausgesprochen unangenehme Erscheinung" und stelle einen erheblichen Mangel dar, so das Gericht. Der Vermieter hatte argumentiert, der Mieter müsse ja nicht duschen und könne stattdessen auch baden - dann fielen die Temperaturschwankungen nicht so spürbar für ihn aus. Dies akzeptierte das Gericht nicht. Der Mieter sei berechtigt, 13 Prozent der Bruttowarmmiete zu kürzen.
Aktenzeichen: Amtsgericht Charlottenburg 204 C 349/02
(sueddeutsche.de/ dpa)