Mietminderung:Recht und billig

Die Miete ist nicht unantastbar: Kälte, Lärm oder Gestank mindern den Wohnwert und der Mieter muss nicht mehr den vollen Betrag zahlen. Beispiele und Urteile aus der Praxis.

Eike Schrimm

Am Anfang ist alles gut. Der Vermieter übergibt dem Mieter eine einwandfreie Wohung. Erst mit der Zeit schleichen Mängel in die Wohnung oder sind plötzlich da: Feuchte Flecken an der Decke, die Heizung springt nicht an oder die neuen Nachbarn lärmen bis tief in die Nacht.

Alles Gründe, warum der Mieter nicht mehr die gesamte Miete zahlen muss. Auch wenn der Vermieter nicht verantwortlich ist für den Mangel, zum Beispiel Lärm von der nahen Baustelle, darf der Mieter die Miete trotzdem kürzen.

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