Mietminderung:Drei Ameisen mindern nicht die Miete

Krabbeln höchstens drei von ihnen in der Wohnung, muss der Mieter mit ihnen leben - zu gleichbleibender Miete.

Ameisen sind nicht unbedingt ein Mietminderungsgrund - zumindest dann nicht, wenn sie nicht als Plage auftreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem Fall hatte ein Mieter aus Köln buchhalterische Qualitäten bewiesen: Tagelang krabbelte er auf dem Boden seiner Wohnung herum und notierte die Zahl der Ameisen, die seine Wohnung bevölkerten.

In einem Monat zählte er an sieben Tagen bis zu zwei der winzigen Insekten, vier Wochen später später brachte er es immerhin auf drei Exemplare. Daraufhin kündigte er dem Vermieter eine Mietminderung an. Der Grund: Bei den spärlich auftretenden Tierchen handele es sich um "Späherameisen", welche die Wohnung für ganze Ameisenvölker auskundschafteten.

Der Eigentümer dachte nicht im Traum daran, dem Mieter auch nur einen Cent Miete nachzulassen - und das Amtsgericht Köln gab ihm Recht: Erst wenn sich das restliche Ameisenvolk in der Wohnung eingenistet habe, sei an eine Mietminderung zu denken, hieß es.

Amtsgericht Köln: Az: 213 C 548/97.

(sueddeutsche.de/ AP)

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