Mehr Geld für Bauherren und Hauskäufer: Wie der Staat selbstgenutzten Wohnraum künftig fördert, und was Immobilieneigentümer wissen müssen.
Bauherren und Hauskäufer erhalten bald mehr Unterstützung vom Staat. Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem selbstgenutztes Wohneigentum als wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge in die Riester-Rente mit einbezogen wird. Diese Förderung hatte die große Koalition als Ausgleich für die Eigenheimzulage versprochen, die zum 1. Januar 2006 abgeschafft worden ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Wohn-Riester:
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Eigenheimrentengesetz: Basis für die Zertifizierung der Finanzprodukte zur Förderung des "mietfreien" Wohnens im Alter. (© Foto: ddp)
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Wie funktioniert der Wohn-Riester?
Das mietfreie Wohnen im Alter soll besser gefördert werden. Deshalb sind Sparleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie oder Zins- und Tilgungsraten für ein Hypothekendarlehen künftig bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich von der Steuer freigestellt - wie schon jetzt die Beiträge zu Riester-zertifizierten Rentenversicherungen, Bank- oder Fondssparplänen. Außerdem dürfen Hauskäufer dann für ihre Spar- oder Tilgungsbeiträge die Riester-Zulage kassieren. Die Grundzulage pro Jahr beträgt bis zu 154 Euro, pro Kind gibt es weitere 185 Euro und für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro. Diese Zuschüsse, die extra beantragt werden müssen, dürfen ebenfalls in Bausparverträge fließen oder für die Abzahlung einer Hypothek verwendet werden. In diesem Fall gelten sie als Sondertilgung.
Gibt es bereits spezielle Wohn-Riester-Verträge?
Zuerst muss der Bundestag das "Eigenheimrentengesetz'' beschließen. Erst dann können entsprechende Finanzprodukte zertifiziert werden. Die Regelung soll noch vor der Sommerpause umgesetzt werden und dann rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten, damit die Sparer bei entsprechend hohen Einzahlungen noch die volle Förderung für das laufende Jahr kassieren können. Wenn das Gesetz endgültig steht, werden Banken, Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften sicherlich eine Vielzahl von Wohn-Riester-Produkten entwickeln. Wer jetzt schon einen neuen Vertrag abschließt, sollte sich garantieren lassen, dass dieser bei Bedarf in einen Wohn-Riester-Vertrag umgewandelt werden kann. Verbraucherschützer warnen zudem davor, dass die Finanzinstitute Mogelpackungen anbieten könnten, und raten, sich mehrere Angebote einzuholen und genau zu vergleichen.
Wie können Sparer profitieren, deren Verträge bereits seit Jahren laufen?
Verbraucher dürfen aus bestehenden Riester-Verträgen künftig einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen oder bei Rentenbeginn zu entschulden. So kann der Verbraucher den Eigenkapitalanteil bei der Finanzierung aufstocken und erhält günstigere Konditionen bei der Kreditaufnahme oder einer Umschuldung. Riester-Sparer dürfen mit dem Geld auch Genossenschaftsanteile kaufen. Bislang durften Bauherren maximal 10.000 Euro entnehmen, und das unter erschwerten Bedingungen. Anders als bislang müssen die Immobilieneigner das entnommene Geld auch nicht wieder in den Vertrag zurückzahlen, bevor sie in Rente gehen.
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