Mieterstrom:Lokal und günstig

Der Bund fördert nun doch die Stromerzeugung für Mietshäuser. Die Bewohner profitieren von niedrigeren Energiepreisen.

Von Ralph Diermann

Die 250 Mieter der Berliner Wohnungsbaugesellschaft Gesobau aus dem Soldiner Kiez im Wedding können sich seit Kurzem über unschlagbar niedrige Stromtarife freuen. Nur gut 24 Cent pro Kilowattstunde müssen Haushalte bezahlen, die ihren Strom über die Berliner Energieagentur beziehen - etwa fünf Cent weniger als im deutschen Durchschnitt. Möglich macht das ein sogenanntes Mieterstrom-Modell: Die Energieagentur hat im Quartier ein Erdgas-Blockheizkraftwerk (BHKW) installiert, dessen Strom nicht ins allgemeine Netz gespeist, sondern an die Bewohner verkauft wird. So spart sich der Anbieter Netzentgelte und Konzessionsabgabe. Darüber hinaus erhält die Energieagentur pro erzeugte Kilowattstunde Strom eine staatlich garantierte Förderung. Diese Vorteile gibt sie an die Gesobau-Mieter weiter. Da die Anlage neben dem Strom auch Wärme für die Bewohner erzeugt, sind die CO₂-Emissionen gemessen an der produzierten Energiemenge gering.

Zuletzt haben Versorger und Immobilienunternehmen in ganz Deutschland eine Reihe ähnlicher Projekte umgesetzt. Im vergangenen September allerdings legte das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf für ein novelliertes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vor, der das Aus für dieses Modell bedeutet hätte. Das Papier sah vor, dass neue Blockheizkraftwerke nur noch dann einen Zuschlag für den erzeugten Strom erhalten, wenn sie ihre Energie in das Netz einspeisen. Wer dagegen seinen Strom an die Anwohner verkauft, sollte leer ausgehen.

Die Betreiber von Kraftwerken bekommen Geld, wenn sie benachbarte Haushalte versorgen

Immobilienverbände, Deutscher Mieterbund und Ökostrom-Anbieter protestierten vehement gegen die Pläne der Regierung. Mit Erfolg: Der Bundestag hat vergangene Woche beschlossen, dass auch diejenigen BHKW weiter gefördert werden, die Mieterstrom erzeugen. Die Betreiber erhalten künftig je nach Größe ihrer Anlage einen Zuschuss von bis zu vier Cent pro Kilowattstunde. Wird der Strom dagegen ins Netz gespeist, gibt es deutlich höhere Zuschläge. Finanziert wird die BHKW-Förderung durch eine Umlage, die alle Stromkunden bezahlen müssen.

"Das ist ein wichtiger Schritt, damit endlich auch die Mieter an den Vorteilen der Energiewende teilhaben können", erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Der Geschäftsführer der Berliner Energieagentur Michael Geißler begrüßt die Entscheidung ebenfalls. "Auf der Grundlage dieses Gesetzes ist es weiterhin möglich, Blockheizkraftwerke in Gebäuden und Stadtquartieren zu errichten und wirtschaftlich zu betreiben", sagt Geißler. Damit sei eine wichtige Voraussetzung geschaffen, insbesondere in Ballungsräumen die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen. Nachdem der Bundestag zugestimmt hat, wird der Bundesrat am 18. Dezember über die Novelle entscheiden. Sie soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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