Mietererhöhungen, die nicht auf Wohnwertverbesserungen oder gestiegenen Nebenkosten zurückgehen, sind auf drei verschiedenen Grundlagen möglich.
Vermieter dürfen die Miete für eine Wohnung oder ein Haus auch dann erhöhen, wenn sie ihre Immobilie nicht modernisiert oder verbessert haben. Solche Mietererhöhungen, die nicht auf Wohnwertverbesserungen oder gestiegene Nebenkosten zurückgehen, sind je nach Vertrag auf drei verschiedenen Grundlagen möglich. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in seiner Mieterzeitung (Oktoberausgabe) hin.
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Bei einem normalen Mietvertrag darf der Vermieter eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Allerdings kann er die erste Mieterhöhung frühestens ein Jahr nach Abschluss des Mietvertrags durchsetzen. Zudem darf die Miete binnen drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen.
Im Mieterhöhungsschreiben muss der Vermieter zudem begründen, dass die geforderte neue Miete ortsüblich ist. Dazu kann er drei Vergleichswohnungen angeben, in denen die höhere Miete bereits gilt. Er kann die Mieterhöhung aber auch auf ein Sachverständigengutachten oder den örtlichen Mietspiegel stützen.
Einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss der Mieter zustimmen. Dazu muss ihm ausreichend Zeit zum Überlegen gegeben werden. Diese Frist läuft nach Ablauf des Monats, in dem das Mieterhöhungsschreiben eingegangen ist, noch zwei weitere Monate.
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- Bei Indexmiete Keine Erhöhung erlaubt 02.10.2008
- Miete frei festsetzbar Keinerlei Limit 25.02.2008
- Schönheitsreparaturen Mieterfreundlich geregelt 10.07.2008
- Mietsteigerung Vergleichen, begründen, abwarten 14.02.2008
- Bei Mieterhöhung Hinweis auf Mietspiegel reicht 12.02.2008
Moderne Verwaltung
Das einzige, was die letzten Jahre gestiegen ist, sind die Betriebskosten! Die zahlt ein Eigentümer genauso wie ein Mieter.
"Mietererhöhungen, die nicht auf Wohnwertverbesserungen oder gestiegenen Nebenkosten zurückgehen"
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Nebenkosten sind kein Mietzins.
@Vorposter
Ich kann zwar nachvollziehen, dass auch H4 Empfänger ein Fahrzeug benötigen, im Zweifel zum Erreichen einer neuen Arbeitsstätte, andererseits gibt es aber auch dazu Alternativen. Was sie völlig ausser Acht lassen, H4 Empfänger zahlen keine Miete von ihrem H4 Satz, sondern bekommen unabhängig davon Wohngeld in Höhe der Miete.
Es tut mir leid, aber ich bin nicht der Meinung, dass alle ein Auto brauchen (ich habe auch Keines). Ausserdem sind Neuwagen wohl nicht mit Hartz IV zu vereinbaren.
Wenn die Mieten weiterhin schneller steigen als der Satz für Hartz IV, werden sich viele Sozialhilfeempfänger bald kein Auto mehr leisten können. Und das bei der jetzigen Situation der Autoindustrie. Ein Bärendienst