Von Bernd Kastner

Nach wie vor gibt es in München zu wenig Wohnraum - trotzdem stehen Wohnungen leer.

Nennen wir ihn Müller. Herr Müller sucht einen Mieter. Der muss weiß sein und ledig, römisch-katholisch, solvent, ohne Haustiere. Und wenn es mal Ärger gibt, muss er mit der Kündigung einverstanden sein. Solange dieser Mieter nicht gefunden ist, steht Müllers Wohnung leer. Herr Müller ist kein Phantom. Herbert Herlbauer vom Münchner Wohnungsamt kennt diesen Vermieter nur zu gut und sagt: "Eine Katastrophe."

Kein Namensschild - ein eindeutiges Zeichen für eine leere Wohnung. (© Foto: ddp)

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Herlbauer und seine etwa 30 Kollegen kämpfen gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen. Zweckentfremdete Wohnungen sind solche, die in Büros oder Praxen umgewandelt wurden. Und eben leer stehende. Die Wohnungs-Detektive gehen Hinweisen von Nachbarn nach, die sich ärgern, dass nebenan eine Wohnung leer steht und sie selbst eine horrende Miete zahlen, weil es in München ja angeblich viel zu wenige Wohnungen gibt.

Die Teams des Amtes streifen aber auch selbst durch die Straßen, spähen nach verdächtigen Klingelschildern und begutachten die Fassaden. Klingeln ohne Namen sind ein Indiz, verdreckte Fenster ohne Gardine oder Pflanze dahinter ebenso.

Im vergangenen Jahr sind die Mitarbeiter des Wohnungsamtes knapp 1270 Verdachtsfällen nachgegangen, im ersten Halbjahr 2005 waren es 900 Wohnungen, die angeblich leer stehen sollten. Bei der Hälfte davon dürfte das tatsächlich so sein, eine Statistik gibt es nicht.

Dazu gehörte vor ein paar Jahren das leer stehende Einfamilienhaus eines Managers, der auf kein Schreiben der Stadt reagierte, geschweige denn vermietete. Er zahlte nur immer Buß- und Zwangsgelder, am Ende waren es 25.000 Mark. Dann verkaufte er. Ein Haus ohne Mieter ist mehr wert.

In den meisten Fällen aber, sagt der zuständige Abteilungsleiter Jörg Siegler, schrecke ein Brief vom Amt den Eigentümer auf, und bald sei die Wohnung wieder belegt. Meist gebe es ja auch plausible Gründe für einen Leerstand: Mietersuche, Renovierung, Verkauf. Drei Monate darf eine Wohnung leer stehen, erst dann wird das Amt aktiv. Aber unter sechs Monaten ist vor Gericht der Anspruch auf Wiederbelegung kaum durchzusetzen.

"Bei Erbengemeinschaften ist es immer schwierig", sagt Herlbauer. Da beauftragt etwa ein Erbe die Hausverwaltung mit der Vermietung - und der andere klagt gegen das eigenmächtige Vorgehen. Manchmal finden sich tatsächlich kaum Mieter, weil die Wohnung dunkel, laut oder zu teuer ist. Dann schlage die Stadt vor, sie als Notunterkunft für Wohnungslose zu übernehmen. Doch sagt der Eigentümer nein, müsse die Stadt das akzeptieren.

Schwierig kann es auch werden, wenn ein Eigentümer schon alt ist, sein Haus aber selber herrichten will. "Die doktern oft jahrelang rum", berichtet Herlbauer. Eine Firma wollen sie nicht beauftragen, "und wie will man die alten Herrschaften veranlassen, schneller zu arbeiten?"

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