Von Claus Hulverscheidt

Banken verkauften Immobilienkredite an Finanzinvestoren - die Betroffenen erfahren teilweise erst davon, wenn dieser mit der Zwangsvollstreckung des Hauses droht. Die Regierung will Hauseigentümer jetzt besser schützen.

Die große Koalition hat sich nach langem Ringen auf strengere Regeln für den Verkauf von Immobilienkrediten verständigt. Ziel ist es, Haus- und Wohnungseigentümer besser vor aggressiven Kreditverwertern zu schützen, ohne den Handel mit Darlehen generell zu beeinträchtigen. Die Reform soll so rasch wie möglich in Kraft treten.

Banken hatten Immobilienkredite zunehmend an Finanzinvestoren verkauft - die Betroffenen erfuhren in Einzelfällen erst davon, als die Zwangsvollstreckung des Hauses drohte. (© Foto: dpa/obs/IWO')

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Verunsicherung bei Kreditnehmern

Union und SPD waren im vergangenen Jahr durch Berichte aufgeschreckt worden, wonach Banken Immobilienkredite ihrer Kunden in zunehmenden Maße an Finanzinvestoren verkaufen. Oft wurden die Betroffenen erst im Nachhinein informiert, in Einzelfällen erfuhren sie sogar erst dann von dem Verkauf, als ihnen ihr neuer Vertragspartner mit der Zwangsvollstreckung des Hauses drohte. Zwar stellten sich einige der Berichte als übertrieben heraus, die Verunsicherung vieler Kreditnehmer aber blieb.

Bei den Verhandlungen innerhalb der Koalition setzte sich nun die Union mit ihrer Forderung nach klareren Vertragsbestimmungen und mehr Offenheit der Banken gegen die deutlich weiter gehenden Wünsche vieler SPD-Politiker durch. So müssen die Kreditinstitute ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss darüber informieren, ob ihr Darlehen verkauft werden kann oder nicht. Der Kunde hätte dann die Wahl, einen Kredit abzuschließen, bei dem das ausgeschlossen ist.

Mittlerweile bieten dies einige Banken an, teilweise sogar ohne nennenswerten Aufpreis. Der Darlehensgeber wird zudem verpflichtet, drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot zu machen oder mitzuteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. ird der Kredit verkauft, muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Darlehensgeber einziger Ansprechpartner bleibt, weil er den Kundenservice für den Kreditkäufer übernimmt.

Gegen ein Verbot

Verbessert werden soll darüber hinaus der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen soll nur noch möglich sein, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Darlehens in Verzug ist. Nach Angaben von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bedeutet das in der Praxis, dass beim derzeit üblichen Zinssatz von vier Prozent ein Zahlungsrückstand von sechs Monatsraten erforderlich wäre.

Viele SPD-Politiker hatten zunächst gefordert, den Handel mit Immobilienkrediten gänzlich zu unterbinden oder aber den Kunden für den Verkaufsfall ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Am Ende lehnten dies jedoch auch führende Sozialdemokraten wie Zypries und Finanzminister Peer Steinbrück ab.

Das Recht der Banken auf Verkauf von Krediten

Nach ihrer Ansicht ist es das Recht der Banken, Kredite säumiger Kunden zu verkaufen. Dies sorge auch dafür, dass wieder Geld für die Vergabe neuer Darlehen frei werde. Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt, erklärte, eine Beschränkung von Forderungsverkäufen hätte "letztlich negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, denn Kredite würden sich verteuern".

Der massenhafte Verkauf von Darlehen an US-Finanzinvestoren hatte zudem Befürchtungen ausgelöst, auch ordentliche Schuldner könnten zur Verwertung ihrer Immobilie in die Zwangsvollstreckung getrieben werden. Dies soll durch den Koalitionskompromiss ausgeschlossen werden.

Bernhardt zufolge sollen "unberechtigte Vollstreckungen in das Grundstück mit einem verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch drastisch sanktioniert" werden. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, wegen der Verbesserungen bei Transparenz und Kündigungsschutz hätten die Sozialdemokraten am Ende auf ein Sonderkündigungsrecht verzichten können. Ebenfalls verzichtet wurde auf eine Regelung, die es nur Banken, nicht aber Finanzinvestoren erlaubt hätte, Kredite zu kaufen.

Die Einführung eines Sonderkündigungsrechts hätte entweder die Banken oder die Kunden in Probleme gestürzt. Hätten die Kunden das Darlehen ablösen können, ohne der Bank die entgangenen Zinszahlungen zu ersetzen, wäre das Geschäftsmodell der Institute ins Wanken geraten. Hätte der Kunde nur kündigen dürfen, wenn er die Vorfälligkeitsentschädigung zahlt, hätte allein aus Kostengründen niemand das neue Recht in Anspruch genommen. Mit der Reform muss sich nun noch der Bundestag befassen.

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(SZ vom 19.06.2008/jkr)