Von Daniela Kuhr

Kein Erfolg? Egal! Warum viele Chefs trotz Versagens im Job hohe Abfindungen kassieren.

Die Finanzkrise nimmt jeden Tag größere Ausmaße an - und die Rufe werden lauter, die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen. Wieso sind so viele Manager und Investmentbanker nach wie vor im Amt? Müssen sie wenigstens den Schaden ersetzen, den sie mit ihrer verantwortungslosen Kreditvergabe und dem Vertrieb von riskanten neuen Produkten angerichtet haben?

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Ein großzügige Abfindung ist nicht unüblich. (© Foto: iStock)

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"Einen Vorstand loszuwerden, ist gar nicht so einfach", sagt Frank Achilles, Arbeitsrechtsexperte bei der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München. "Zwar gelten Vorstände nicht als Arbeitnehmer und genießen daher auch keinen Kündigungsschutz.

Fristlose Kündigung nur im Ausnahmefall

Doch genau aus dem Grund werden mit ihnen regelmäßig befristete Anstellungsverträge geschlossen, die nur im absoluten Ausnahmefall fristlos kündbar sind." Ein bloßer geschäftlicher Misserfolg genüge dafür sicher nicht. Es müsse schon eine "grobe Verletzung der Pflichten" vorliegen oder auch "die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung", um einen Vorstand fristlos und ohne Abfindung zu verabschieden.

Weil es so schwer ist, Vorstandsverträge vorzeitig aufzulösen, hat sich der "goldene Handschlag" durchgesetzt. "Dabei erhalten Vorstände, die vorzeitig aus ihrem Vertrag ausscheiden, die offene Restlaufzeit ganz oder zumindest teilweise als Abfindung ausbezahlt", sagt Achilles.

In der Öffentlichkeit stößt das häufig auf Unverständnis, schließlich muss der Manager ja gehen, weil er die Erwartungen nicht erfüllt hat - und trotzdem erhält er ein Abschiedsgeschenk in Millionenhöhe. "In diesen Fällen stellt die Abfindung keine Belohnung für vergangenes Verhalten dar, sondern ist eher ein Abkaufen der restlichen Vertragslaufzeit", sagt Achilles. "Natürlich wäre es möglich, im Vertrag von vornherein festzulegen, dass er bei vorzeitiger Beendigung nur begrenzt ausbezahlt wird." Solche Vereinbarungen seien bislang jedoch eher unüblich.

Im Ausnahmefall können Manager, die schlechte Leistungen erbringen, sogar zur Kasse gebeten werden. Im Aktiengesetz heißt es, dass Vorstandsmitglieder, "die ihre Pflichten verletzen", dem Unternehmen den daraus resultierenden Schaden ersetzen müssen. Ob sie tatsächlich ihre Pflichten verletzt haben, ist naturgemäß immer wieder Anlass für Streit. So verlangt beispielsweise Siemens von den früheren Mitgliedern des Vorstands Schadensersatz wegen der Schmiergeld-Affäre. Und EM Sport Media, das einstige Skandalunternehmen EM.TV, verklagt die frühere Führungsmannschaft auf mehr als 200 Millionen Euro, weil sie Verträge abgeschlossen hat, die das Unternehmen später an den Rand der Pleite brachten. Ein Urteil steht noch aus.

Im Zweifelsfall müssen Vorstände beweisen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben. Gelingt ihnen das nicht, müssen sie zahlen - in aller Regel aber nicht persönlich. Auch das ist vielen ein Dorn im Auge. "Es ist mittlerweile absolut üblich, für Vorstände sogenannte D&O-Versicherungen abzuschließen", sagt Achilles.

D&O steht für Directors & Officers. Die Prämien dafür übernimmt normalerweise das Unternehmen, da es ein ureigenes Interesse daran hat, dass der Vorstand im Fall der Fälle auch zahlen kann. Schließlich geht es bei solchen Klagen oft um extrem hohe Summen. "Vielfach gibt es allerdings Haftungsausschlüsse für grob fahrlässiges Verhalten", sagt Achilles. Dann müsse der Vorstand doch persönlich zahlen. "Gleiches gilt, wenn der Schaden die Höhe der versicherten Summe übersteigt."

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(SZ vom 08.10.2008/hgn)