Kein Erfolg? Egal! Warum viele Chefs trotz Versagens im Job hohe Abfindungen kassieren.
Die Finanzkrise nimmt jeden Tag größere Ausmaße an - und die Rufe werden lauter, die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen. Wieso sind so viele Manager und Investmentbanker nach wie vor im Amt? Müssen sie wenigstens den Schaden ersetzen, den sie mit ihrer verantwortungslosen Kreditvergabe und dem Vertrieb von riskanten neuen Produkten angerichtet haben?
Bild vergrößern
Ein großzügige Abfindung ist nicht unüblich. (© Foto: iStock)
Anzeige
"Einen Vorstand loszuwerden, ist gar nicht so einfach", sagt Frank Achilles, Arbeitsrechtsexperte bei der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München. "Zwar gelten Vorstände nicht als Arbeitnehmer und genießen daher auch keinen Kündigungsschutz.
Fristlose Kündigung nur im Ausnahmefall
Doch genau aus dem Grund werden mit ihnen regelmäßig befristete Anstellungsverträge geschlossen, die nur im absoluten Ausnahmefall fristlos kündbar sind." Ein bloßer geschäftlicher Misserfolg genüge dafür sicher nicht. Es müsse schon eine "grobe Verletzung der Pflichten" vorliegen oder auch "die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung", um einen Vorstand fristlos und ohne Abfindung zu verabschieden.
Weil es so schwer ist, Vorstandsverträge vorzeitig aufzulösen, hat sich der "goldene Handschlag" durchgesetzt. "Dabei erhalten Vorstände, die vorzeitig aus ihrem Vertrag ausscheiden, die offene Restlaufzeit ganz oder zumindest teilweise als Abfindung ausbezahlt", sagt Achilles.
In der Öffentlichkeit stößt das häufig auf Unverständnis, schließlich muss der Manager ja gehen, weil er die Erwartungen nicht erfüllt hat - und trotzdem erhält er ein Abschiedsgeschenk in Millionenhöhe. "In diesen Fällen stellt die Abfindung keine Belohnung für vergangenes Verhalten dar, sondern ist eher ein Abkaufen der restlichen Vertragslaufzeit", sagt Achilles. "Natürlich wäre es möglich, im Vertrag von vornherein festzulegen, dass er bei vorzeitiger Beendigung nur begrenzt ausbezahlt wird." Solche Vereinbarungen seien bislang jedoch eher unüblich.
Im Ausnahmefall können Manager, die schlechte Leistungen erbringen, sogar zur Kasse gebeten werden. Im Aktiengesetz heißt es, dass Vorstandsmitglieder, "die ihre Pflichten verletzen", dem Unternehmen den daraus resultierenden Schaden ersetzen müssen. Ob sie tatsächlich ihre Pflichten verletzt haben, ist naturgemäß immer wieder Anlass für Streit. So verlangt beispielsweise Siemens von den früheren Mitgliedern des Vorstands Schadensersatz wegen der Schmiergeld-Affäre. Und EM Sport Media, das einstige Skandalunternehmen EM.TV, verklagt die frühere Führungsmannschaft auf mehr als 200 Millionen Euro, weil sie Verträge abgeschlossen hat, die das Unternehmen später an den Rand der Pleite brachten. Ein Urteil steht noch aus.
Im Zweifelsfall müssen Vorstände beweisen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben. Gelingt ihnen das nicht, müssen sie zahlen - in aller Regel aber nicht persönlich. Auch das ist vielen ein Dorn im Auge. "Es ist mittlerweile absolut üblich, für Vorstände sogenannte D&O-Versicherungen abzuschließen", sagt Achilles.
D&O steht für Directors & Officers. Die Prämien dafür übernimmt normalerweise das Unternehmen, da es ein ureigenes Interesse daran hat, dass der Vorstand im Fall der Fälle auch zahlen kann. Schließlich geht es bei solchen Klagen oft um extrem hohe Summen. "Vielfach gibt es allerdings Haftungsausschlüsse für grob fahrlässiges Verhalten", sagt Achilles. Dann müsse der Vorstand doch persönlich zahlen. "Gleiches gilt, wenn der Schaden die Höhe der versicherten Summe übersteigt."
- Thema
- Finanzkrise RSS
- Die Justiz und die Finanzkrise Neue Kapitalverbrechen 07.10.2008
- Finanzkrise Deutsche-Bank-Mann folgt Funke 07.10.2008
- Hypo Real Estate Für ein paar Milliarden mehr 06.10.2008
- Rettung der Hypo Real Estate Der Staat als Zahl-August 06.10.2008
- Merkel im SZ-Gespräch "Ich gebe Schäuble die Zeit, die er braucht" 15.05.2010
- Autorin Susanne Schmidt Finanzkrise - einfach mal ganz persönlich 09.05.2010
- Angst vor dem Flächenbrand Das Virus ist zurück 09.05.2010
(SZ vom 08.10.2008/hgn)
Verkehrssünderdatei in Flensburg
@fair-play: Es ist doch so schön alle Gruppen, denen ich nicht zugehörig bin, in einen Topf zu schmeissen und ohne Sachverstand und Hintergrundwissen zu polemisieren.
wenn Abfindungen, Einkommen und Ruhegelder nicht so unmoralisch und unsittlich hoch ausfallen würden - während parallel die Einkommen von Arbeitern und Angestellten, die Absicherung für Arbeits- und Erwerbslose und die Altersversorgung so unverschämt niedrig ausfallen würden und bald unter dem Existenzminimum liegen ...
Diese seit Jahren betriebene, extreme Einkommensentwicklung ist hochgradig ungerecht, entbehrt jeglicher Grundlage, ist rational nicht akzeptabel bzw. vermittelbar - und birgt mittlerweile jede Menge sozialen Sprengstoff.
Dies gilt analog auch für Bezüge und Altersversorgung von Beamten und Politikern ...
Das System ist definitiv krank, denn Beamte, Politiker, Manager, Monopolisten und große Kapitalgesellschaften profitieren unverhältnismäßig stark von allen Gesetzesänderungen und Reformen, während Arbeitslose, Arbeitnehmer, Rentner und auch die meisten kleinen und mittleren, selbständigen Dienstleister und Handwerker - die Melkkuh der Nation sind ...
Wir erleben schon seit Jahren eine auseinanderdriftende Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Altersversorgung, bei den Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit, bei der Gesundheitsversorgung, bei Steuern - und neuerdings vor Gericht ...
Ok sollen Sie eben bis zum Vertragsende bleiben. Nur eben mit Änderung des Tätigkeitsfeldes. Wie wäre es mit Beförderung zum Manager der Betriebstoiletten? Ich meine wenn man den eh bis zum Ende des Vertrags bezahlen muss, dann soll er wenigstens was dafür tun!
weiss, habe alle "Manager" Versicherungen für grobe "Fehler". Ich nehme an, dass schlicht formale Voraussetzungen bestehen, auf dass solche Versicherungen greifen. Was die Kündigung eines Vorstandes angeht, so nehme ich an - Organschaft etc. - ist das ebenfalls hoch kompliziert. Das ist allerdings ja alles im Grunde der "juristische Aspekt", wobei, wie leider allzu oft, der SZ Artikel nichts substanzielles hergibt.
Weit schlimmer ist, dass es einigen Personen dieser Berufsgruppe "Manager, Vorstand etc.pp" in der Tat gelungen ist, einen ganzen Berufsstand zu beschädigen. Ich habe grosses Verständnis für die allfälligen Klagen allerorten, auch für den Zorn. Sämtliche Kinder aber mit dem Bade auszuschütten, ist nicht richtig.
erlaubt die Gesetzeslage ja schon, so min. Glos, daß man Manager mit ihrem haftbar macht, aber diese Karte wurde nur nie gezogen.
Weiß da einer mehr?
Ich jedenfalls als Freiberufler hafte und gewährleiste für jeden kleinen Fehler und benötige dazu eine Architektenhaftpflicht.
Ab einer gewissen Gehaltsstufe - und mindestens mit Prokura - solte man doch (nach meinem Kaienverstand) für seine Fehler haften. Wäre doch nur normal...
Ach ja - und dann könnte man noch die Profifußballer für vergeigte Spiele haftbar machen.
Paging