Makler:Ziemlich angefressen

Die Branche hadert auf ihrem Immobilientag in Berlin mit der Politik. Was sie nicht wollte, wurde beschlossen, und was sie sich gewünscht hat, ist nicht gekommen. Für die Berufsgruppe könnte es aber sogar noch viel schlimmer kommen.

Von Andreas Remien

Im Herbst endet die aktuelle Legislaturperiode, und viele Immobilienmakler werden wohl denken: "endlich". Mit einigen neuen Regeln hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren nicht nur die Position von Mietern gestärkt, sondern auch bisher glänzend laufende Geschäftsmodelle der Wohnungsvermittler pulverisiert. Vor allem die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips, nachdem nun fast immer der Vermieter den Makler zahlt, hat die Branche gehörig durcheinandergewirbelt. Auf dem Immobilientag des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) in der vergangenen Woche in Berlin hat die Branche daher vor allem Dampf abgelassen.

Der Maklerverband fühlt sich vom nahezu gesamten politischen Betrieb in Berlin im Stich gelassen. Auch die Beteuerungen der Unionsparteien seien am Ende nur "Schall und Rauch" gewesen, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Der Bundestag hat das Bestellerprinzip vor zwei Jahren schließlich mit nur einer einzigen Gegenstimme beschlossen. "Das haben wir nicht vergessen", sagt Schick. Vorbei sind seitdem die Zeiten, in denen Mieter bis zu zwei Monatsmieten für die Wohnungsvermittlung bezahlen mussten. Makler müssen heute in aller Regel mit dem Vermieter ihre Provision aushandeln - das ist aufwendiger und oft weniger lukrativ.

Scharfe Kritik übt der Immobilienverband IVD auch an der ebenfalls vor zwei Jahren eingeführten Mietpreisbremse, die in angespannten Wohnungsmärkten eine maximale Miethöhe festlegt. Vermieter dürfen demnach nur noch eine Miete verlangen, die höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Maßgeblich für die Ermittlung der Vergleichsmiete ist in der Regel der Mietspiegel, der auf den Mietverträgen der letzten vier Jahre basiert. Weil die Mieten in den vergangenen Jahren allerdings sehr stark gestiegen sind, ist auch die Vergleichsmiete entsprechend hoch. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will daher die Datengrundlage der Mietspiegel auf die zurückliegenden zehn Jahre ausdehnen. Damit würden auch ältere Verträge und somit niedrigere Mieten erfasst. In der Praxis wäre also die maximale erlaubte Miete deutlich niedriger als nach den jetzigen Regelungen. "Das hätte gravierende Auswirkungen", sagt IVD-Präsident Schick, "diese Überregulierung würde dringend benötigte Investitionen in den Bestand und Neubau von Mietwohnungen gänzlich abwürgen."

Die Immobilienmakler wehren sich allerdings nicht gegen alle Regulierungen. So fordert der IVD weiterhin vehement eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualifikation für Immobilienmakler, den sogenannten Sachkundenachweis. Diese Forderung gebe es nun "seit mehr als 90 Jahren", sagt Schick. In dieser Legislaturperiode sah es lange so aus, als ob der Sachkundenachweis tatsächlich Gesetz werden könnte. Vor Kurzem sind die Pläne dann doch am Widerstand der Unionsparteien gescheitert. Ein umfassender Sachkundenachweis wäre der richtige Schritt gewesen, sagte auf dem Immobilientag Gunther Adler (SPD), Staatssekretär im Bauministerium, "das war mit dem Koalitionspartner aber nicht hinzubekommen". So waren es aus Maklersicht vier dürftige Jahre: Was die Branche nicht wollte, wurde beschlossen, und was sie sich gewünscht hat, ist nicht gekommen.

Das größte Beben könnte allerdings noch bevorstehen, nämlich dann, wenn das Bestellerprinzip auch für den Kauf einer Immobilie eingeführt werden sollte. Entsprechende Vorschläge hat nicht nur die SPD bereits formuliert. Bisher gibt es keine einheitlichen Regelungen darüber, wer den Makler beim Kauf einer Immobilie bezahlt. Wie hoch die Provision ist und welchen Anteil davon Käufer und Verkäufer übernehmen, hängt von der Region und den Gepflogenheiten ab. In angespannten Wohnungsmärkten muss oft allein der Käufer für die Courtage aufkommen. Bei den gestiegenen Immobilienpreisen kommen da schnell mehrere zehntausend Euro zusammen - für eine Leistung, die der Verkäufer in Auftrag gegeben hat. Sollte in Zukunft das Bestellerprinzip auch für den Immobilienkauf gelten, müssten sich einige Makler auf harte Einschnitte einstellen. "Wenn das kommt, werden die Margen rutschen", sagt Schick, "dann geht es ans Eingemachte."

Allerdings: Die Einführung des Bestellerprinzips in der Vermietung hat gezeigt, dass sich seriöse und innovative Unternehmen am Markt gut behaupten können. Nicht ohne Grund hat der IVD seinen Immobilientag mit dem Thema "Digitalisierung" auch unter ein konstruktives Motto gestellt. Noch immer sind laut Umfragen viele Maklerunternehmen nicht im digitalen Zeitalter angekommen. "Vor der fortschreitenden Digitalisierung kann und sollte man die Augen nicht verschließen", sagt IVD-Präsident Schick.

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