Lohnsteuerkarte:Bye-bye, Pappe

Arbeitnehmer werden in diesem Herbst vergeblich auf vertraute Post warten: Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt im kommenden Jahr einfach weiter. Was jetzt zu beachten ist: acht Fragen und Antworten.

Daniela Kuhr, Berlin

Arbeitnehmer sind es gewohnt, jedes Jahr im Herbst flattert ihnen eine kleine bunte Pappkarte in den Briefkasten: die Lohnsteuerkarte. Auf ihr hat die Gemeinde den Familienstand, die Steuerklasse und eventuelle Freibeträge vermerkt. Sie ist dem Arbeitgeber vorzulegen, damit dieser weiß, wie viel er vom Gehalt seines Angestellten an das Finanzamt abführen muss und wie viel er ausbezahlen darf.

Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte auf Papier

Die Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte auf Papier. Nach fast 90 Jahren soll es künftig eine elektronische Version geben.

(Foto: dpa)

Doch in diesem Jahr werden Arbeitnehmer vergeblich auf die Briefe warten: Die gelbe Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte, die verschickt wurde. Für die Zukunft hat der Gesetzgeber entschieden, auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Allerdings erst ab 2012. Im kommenden Jahr werden daher Übergangsregelungen gelten. Die SZ erklärt die wichtigsten Punkte.

Welche Lohnsteuerkarte gilt für 2011?

Dieselbe wie für 2010. Der Arbeitgeber behält sie einfach ein weiteres Jahr.

Müssen Arbeitnehmer also nichts tun?

Nicht, solange bei ihnen alles beim Alten geblieben ist. Bleiben Lohnsteuerklasse, Zahl der Kinder oder auch die bislang eingetragenen Freibeträge unverändert, muss der Arbeitnehmer gar nichts unternehmen.

Was ist bei einer Heirat zu beachten?

Wer 2010 geheiratet hat oder noch bis Jahresende oder im nächsten Jahr heiraten will, muss sich überlegen, welche Steuerklasse er künftig haben möchte. Eheleute können entweder beide die Steuerklasse vier nehmen, oder einer wählt Steuerklasse drei und der andere Steuerklasse fünf. Der Wechsel der Steuerklasse muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Was gilt bei einer Trennung?

Gleiches trifft nach Angaben des Lohn- und Einkommensteuerhilfe-Rings Deutschlands (LHRD) auf Eheleute zu, die sich in diesem Jahr dauerhaft getrennt haben und die bislang die Steuerklasse drei oder vier hatten. Sie müssen im kommenden Jahr in die Steuerklasse eins oder zwei wechseln. Auch das ist dem Finanzamt mitzuteilen. Wessen Ehepartner 2009 verstorben ist, konnte 2010 noch Steuerklasse drei erhalten (Witwensplitting), ab 2011 gilt er als Alleinstehender mit Steuerklasse eins oder zwei. Diesen Wechsel muss das Finanzamt ebenfalls auf der Karte eintragen.

Was muss man bei der Geburt eines Kindes veranlassen?

Auch die Geburt eines Kindes ist dem Finanzamt mitzuteilen, damit das Kind auf der Lohnsteuerkarte für den Kinderfreibetrag eingetragen werden kann.

Was ist, wenn sich ein Freibetrag verringert hat?

Haben sich beispielsweise die Fahrtkosten infolge eines Umzugs reduziert und steht auf der Lohnsteuerkarte 2010 noch der höhere Freibetrag, so muss der Arbeitnehmer ihn zwar nicht ändern lassen, er sollte es aber tun, rät der LHRD. Denn andernfalls müsse man mit einer Steuernachzahlung für 2011 rechnen.

Was ist beim Wechsel des Arbeitgebers zu beachten?

Wer 2011 seinen Job wechselt, legt dem neuen Arbeitgeber einfach die Lohnsteuerkarte 2010 vor.

Was gilt für Berufsanfänger?

Wer 2011 erstmals eine Arbeit aufnimmt, hat noch keine Lohnsteuerkarte erhalten. Er muss sich an das Finanzamt wenden, das ihm auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellt.

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