In der Liechtenstein-Affäre kann Ex-Postchef Klaus Zumwinkel mit Milde rechnen: Er kommt wohl mit einer Bewährungsstrafe davon.
Die Angelegenheiten mit dem Finanzamt Köln-Süd hat Klaus Zumwinkel bereits erledigt. Er hat Millionen Euro nachgezahlt. Kompliziert war die Berechnung der schwarzen Fonds, die zu Zumwinkels Schatz bei der LGT-Bank in Liechtensteins Hauptstadt Vaduz gehörten.
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Alles ist klar für den 22. Januar: Da tritt der Steuersünder Klaus Zumwinkel vor seinen Richter und wird wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. (© Foto: AP)
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Die Besteuerung von Fonds, die im Inland nicht registriert sind, ist umstritten. Es gibt dafür drei unterschiedlich teure Berechnungsarten, für Zumwinkel wurde der Mittelweg gewählt.
Alles ist also klar für den 22. Januar. Gegen 11 Uhr 30 wird der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Bochum, Wolfgang Mittrup, den Prozess gegen Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung in Höhe von knapp einer Million Euro eröffnen und vermutlich darlegen, warum aus seiner Sicht das Bochumer Gericht für den Kölner zuständig ist.
Auch das Weitere ist vorhersehbar: Der Angeklagte wird Fragen zur Person beantworten und ein Geständnis vortragen. Beim Plädoyer wird sein Anwalt Hanns Feigen vermutlich darauf hinweisen, dass der ehemalige Postchef an einen medialen Pranger gestellt und vorverurteilt wurde.
Einer der beiden Ankläger - Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel oder Staatsanwältin Daniela Wolters - wird wohl darauf hinweisen, dass Zumwinkel sehr vermögend ist und dennoch dem Staat nicht alles geben wollte, was des Staates ist.
Geld für guten Zweck
Am 26. Januar wird dann das Urteil verkündet: Zwei Jahre Haft auf Bewährung, möglicherweise auch etwas weniger. Eine Geldauflage von knapp einer Million Euro ist zu erwarten. Vermutlich wird die Welthungerhilfe kräftig bedacht.
Das alles könnte nur dann ganz anders ablaufen, wenn Zumwinkel im Gerichtssaal losschimpfen sollte und sich sehr widerspenstig zeigen würde. Die zu erwartende Strafe von zwei Jahre Haft auf Bewährung ist nicht zwischen Verteidigung, Gericht und Strafverfolgern nach den Regeln des Bundesgerichtshofs ausgedealt worden.
Es hat nur Gespräche zwischen der Verteidigung und der früheren Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen ohne Einschaltung des Gerichts gegeben. Die Ergebnisse sind bindend für die Staatsanwaltschaft. Die Bewährungsstrafe, heißt es von Beteiligten, sei eine "Erwartung", die alle hätten. Übersetzt heißt das: Das ist die obere Grenze.
In Steuerstrafverfahren kommt es oft auf die Postleitzahl an. In Hannover, Hamburg oder Bayern müssen Angeklagte in der Regel mehr Härte fürchten.
Auf dem Deutschen Steuerberatertag hat der renommierte Rechtsanwalt Franz Salditt vorigen Herbst zwei Urteile miteinander verglichen: Ein niedersächsischer Mittelständler sei nach einem langen Prozess, der 1999 begann, im Mai 2008 wegen Steuerhinterziehung von 437.000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte ging in die Revision. Die umstrittenen Steuern habe er bezahlt.
Lesen Sie auf der zweiten Seite, warum Steuerstrafverfahren in Deutschland unterschiedlich ausgehen können.
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Zitat: "Das Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung festgelegt hat, dass bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe die Freiheitsstrafe nur im Falle besonders gewichtiger Milderungsgründe außer Kraft gesetzt werden könne."
Zitat: "Gleichzeitig wird das Urteil, zumindest in Bochum, Richtschnur für alle künftigen Verfahren und damit auch für den Fall Zumwinkel sein."
Irgendwie bleibt da eine wichtige Information auf der Strecke: Das Bochumer Urteil, auf das Sie, Herr Leyendecker, Bezug nehmen, datiert auf den Juli 2008, das klärende Urteil des Bundesgerichtshofes (hier die Pressemitteilung dazu: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=04de64971de1e7bdc8d887a1441177c5&client=13&nr=46124&linked=pm&Blank=1) erging am 2.12.08 und damit einige Monate später.
Auch wenn Sie, Herr Leyendecker, nach meinem Eindruck seit Monaten versuchen, Herrn Zumwinkel von einer Gefängnisstrafe freizuschreiben: Die Rechtslage hat sich seit Juli 2008 mit dem BGH-Urteil vom 2.12.08 deutlich verändert. Wenn es mit rechten Dingen zugeht, wird das Bochumer Gericht die neue Rechtslage berücksichtigen. Damit hat Herr Zumwinkel mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen.
Womit Sie sicher recht haben: Es war nicht sonderlich glücklich, den ersten Steuersünder in Bochum mit Bewährung davon kommen zu lassen. Das BGH-Urteil vom 2.12.08 hat die Karten nun aber neu gemischt. Leider ergibt sich dies, warum auch immer, aus diesem erneuten "Verhüllungsartikel" (eine Spezialität, die Sie sich im Zusammenhang mit den Vorgängen um Zumwinkel und Lichtinghagen bedauerlicherweise angewöhnt haben) leider nicht.