Im größten deutschen Steuerskandal wollen etliche Ertappte nicht für ihre Strafen einstehen. Sie verklagen Liechtensteins LGT-Bank auf Schadenersatz - sie fühlen sich verraten.
Deutsche Steuersünder bereiten laut einem Bericht der Financial Times Deutschland eine Reihe von Klagen gegen die liechtensteinische LGT-Bank vor.
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Logo der LGT Bank in Liechtenstein: Keine Warnung an Steuersünder. (© Foto: Reuters)
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Bis Ende Oktober würden mehrere Klagen beim Vaduzer Landgericht eingehen, zitierte die Zeitung den Konstanzer Rechtsanwalt Jürgen Wagner. Zusammen mit zwei liechtensteinischen Kollegen bereite er Dutzende Klagen vor. Dabei gehe es um Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren Dutzend Millionen Euro.
Laut dem Bericht wird am Mittwoch vor dem Vaduzer Landgericht die erste Klage eines deutschen Steuersünders gegen die LGT verhandelt.
Keine Selbstanzeige
Der Geschäftsmann aus Bad Homburg stand ebenso wie Ex-Postchef Klaus Zumwinkel und weitere 700 Deutsche auf der CD mit Kundendaten, die ein LGT-Angestellter 2002 entwendet hatte. Nun verklage der Mann die LGT auf 13 Millionen Euro Schadenersatz.
Weiter hieß es in dem Bericht, die Kläger, die bei der LGT teils millionenschwere Stiftungskonten geführt hätten, beschuldigten die Bank, sie nicht über den Datendiebstahl unterrichtet zu haben. Somit hätten sie sich nicht selbst anzeigen können. Der Datendiebstahl sei der Bank seit 2002 bekannt gewesen.
Auf der Daten-CD, die der Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro gekauft hatte, standen neben den Namen der Deutschen auch die von Bürgern anderer Staaten.
Die Ermittler übergaben die Informationen an die entsprechenden Behörden. Die Affäre war durch eine Hausdurchsuchung bei dem damaligen Post-Chef Zumwinkel publik geworden.
- Liechtenstein-Affäre Die Klage des Täters 23.09.2009
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- Steuerparadies Liechtenstein Aufgeweichtes Bankgeheimnis 12.03.2009
(sueddeutsche.de/AP/pak)
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Die moralische Wertung ist eine Sache, hier geht es aber um die rechtliche Bewertung. Und da ist nunmal folgendes festzuhalten:
Ist überhaupt ein Schaden entstanden?
1. Der Fall unterliegt liechtensteinischem Recht - dort ist wie erwähnt Steurhinterziehung nicht strafbar. Insofern ist es unerheblich, ob dies nach deutschem Recht nicht zulässig oder moralischen Werten verwerflich ist - dies ist für den Fall irrelevant! Es ist also ein Schaden entstanden, der nach liechtensteinischem Recht eben nicht aus der Begehung einer Straftat resultiert.
2. Den Klägern ist ein Schaden auf Grund der Vertragsverletzung der Bank entstanden (und zwar die Differenz zwischen "normaler Steuernachzahlung" und "Steuernachzahlung inkl. Strafzahlung"). Dieser "Schaden" wäre nicht entstanden, wenn die Bank die Kunden rechtzeitig informiert hätte.
Insofern müsste nach iechtensteinischem Recht den Klägern ein Schadenersatzanspruch zustehen. Aber wie ebenfalls bereits ausgeführt könnnte die Verstrickung von Bank, Fürstenfamilie und Justiz hier sehr befremdliche Ergebnisse hervorrufen.
Weiß schon jemand etwas über den Prozess gestern?
Die Schadensursache ist in erster Linie das Hinterziehen der Steuern, denn ohne diesen Vorgang bräuchte der Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Konto in Liechtenstein.
Die Möglichkeit zur Selbstanzeige und damit verbundenen Schadensbegrenzung bestand für den Kläger übrigens jederzeit, nicht erst nach der Datenschutzverletzung der Bank.
(Achtung, ab hier wird´s moralisch)
Aber da drehte der Kläger dem deutschen Fiskus noch ne lange Nase und dachte überhaupt nicht an Selbstanzeige. Und jetzt wo er doch erwischt worden ist, sollen andere für seine Straftaten gerade stehen.
Die "Schadensursache " ist nun einmal die - wenn auch ungewollte - Verletzung des Bankgeheimnisses durch die Bank.Daß hierdurch eine Straftat im Ausland aufgedeckt wurde,ist dabei m.E. zunächst unerheblich.
Wie auch im Artikel ausgeführt wird,berufen sich die Kläger zumindest auf die fehlende Sorgfaltpflicht der Bank,die den Kunden die Verletzung ihres Bankgeheimnisses
hätten unmittelbar mitteilen müssen,damit sie die Möglichkeit gehabt hätten, rechtzeitig Selbstanzeige zu erstatten und so nur hätten die hinterzogenen Steuern zuzügl. Säumniszuschläge bezahlen müssen. In diesem Falle besteht der einzuklagende Schaden aus den Strafzuschlägen etc.,nicht jedoch aus den Nachzahlungen.
Pikant wird es auch zu sehen,wie unabhängig die liechtensteiner Richter urteilen werden bzw. können angesichts der Tatsache,daß die beklagte Bank der Herrscherfamilie des Fürstentums gehört(e) und die persönlichen Zirkel in dem Ministaat sehr eng sind.Da hätte ich so meine Vorbehalte.
Doch, natürlich kann man dem Kunden das Bankgeheimnis zusichern. Bloß leitet sich meines Erachtens daraus kein Recht auf Schadensersatz für kriminelle Handlungen ab.
Ich bin jedenfalls auch gespannt, wie das Gericht entscheiden wird.
Folgt man Ihrer Argumentationweise, so hätte die Bank dem steuerhinterziehenden Kunden nach liechtensteinischem Recht a priori kein Bankgeheimnis zusichern können.Das kann ich mir aber kaum vorstellen.
Nun,die gerichtliche Klärung wird es zeigen.Man darf darauf gespannt sein.
Paging