Letzter Wille:Was bedeutet eine Auflage im Testament?

Testament Friedhof Grab Auflage

Ein oft gewählte Auflage für Erben ist, sich um das Grab des Verstorbenen zu kümmern.

(Foto: dpa)

Die Pflege des Grabes oder Betreuung eines geliebten Haustieres wollen viele Menschen gern über ihren Tod hinaus sicherstellen. Wie Erben zur Erfüllung dieser Wünsche verpflichtet werden.

Von Katrin Neubauer

Das konnte Albert Gansmann nicht wissen. Als er das Pferd seines verstorbenen Onkels für 200 D-Mark noch vor Testamentseröffnung an Dolores Blumentritt verkaufte, gab er sein gesamtes Erbe gleich mit weg. Denn dieses hätte Gansmann nur bekommen, wenn er die Stute Mississippi behalten und bis zu ihrem Tod gepflegt hätte. So hatte es sein Onkel, der Bauer Johann Klipperbusch, in seinem Testament festgelegt.

In Cornelia Funkes Kinderbuch "Hände weg von Mississippi" wird der Streit um das Pferd und damit um den gesamten Nachlass des "nicht ganz armen" Klipperbuschs zwar mit einem Augenzwinkern erzählt. Realitätsfremd ist eine solche mit dem Erbe verbundene Bedingung aber keineswegs.

"Wollen Verstorbene über ihren Tod hinaus einen Herzenswunsch erfüllt haben, lässt sich dieser am besten mithilfe von Auflagen umsetzen", sagt Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht. Typische Beispiele von Auflagen für Erben sind, sich um das Grab oder das Haustier des Verstorbenen zu kümmern.

Viele Auflagen sind denkbar

"Auch das Verbot, eine Nachlassimmobilie zu verkaufen, oder die Anweisung, das Vermögen auf eine bestimmte Art und Weise anzulegen, kann als Auflage an das Erbe gekoppelt sein", sagt Steiner. Erben können per Auflage auch dazu verpflichtet werden, gemeinnützigen Organisationen, wie Ärzte ohne Grenzen oder SOS Kinderdorf, regelmäßig eine Spende zukommen zu lassen. "Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt."

Nur an unmögliche, sittenwidrige oder kriminelle Anordnungen müssen sich Erben oder Vermächtnisnehmer nicht gebunden fühlen. "Sittenwidrig wäre beispielsweise die Auflage, dass der Sohn nur Alleinerbe wird, wenn er seine Ehefrau verlässt", sagt der Erbrechts-Experte.

Anspruch kann nicht eingeklagt werden

Wer mit der Auflage nicht einverstanden ist, dem bleibt nur ein Weg, sich ihr zu entziehen: Das Erbe auszuschlagen. Davon unberührt bliebe jedoch der Pflichtteil. Dieser stünde dem unwilligen Erben auch dann zu, wenn er die Auflage nicht erfüllt. An der Wirksamkeit der Auflage würde dies allerdings nichts ändern - auch der Tod des Erben nicht. "In dem Fall hätten etwaige andere Erben für die Erfüllung der Anordnung zu sorgen", sagt Steiner.

Das Problem von Auflagen ist jedoch die Kontrolle. Die Durchsetzung können Miterben verlangen oder derjenige, der an die Stelle des "Auflagenerben" rücken würde, falls dieser wegen Nichterfüllung wegfiele. Dass sich Miterben für die Erfüllung eines Testamentswunsches einsetzen, ist jedoch eher selten. "Ein von der Auflage Begünstigter, wie ein Krankenhaus, das regelmäßig eine Spende erhalten soll, kann seinen Anspruch nicht einklagen", sagt Steiner. Auch ein Nachlassgericht kümmert sich nicht darum.

Eine Möglichkeit ist, die Auflage mit Sanktionen zu verknüpfen für den Fall, dass sie nicht erfüllt wird, zum Beispiel, dass das Erbrecht des Alleinerben entfällt, wenn er das Haus des Verstorbenen verkauft. "Wer ganz sicher gehen will, dass seine Vorstellungen nach dem Tod umgesetzt werden, sollte einen Testamentvollstrecker einsetzen", sagt Steiner. Dieser muss dafür sorgen, dass die Auflagen tatsächlich durchgesetzt werden.

Im Fall der Stute Mississippi ging der geldgierige Neffe des Erblassers am Ende tatsächlich leer aus. Das Pferd blieb bei Klipperbuschs heimlicher Liebe Dolores Blumentritt - und damit der Großteil des Erbes auch.

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