Letzte Frist für Energieausweis:Bußgelder drohen

Countdown: Von Jahresbeginn 2009 an müssen alle Vermieter und Verkäufer älterer Wohnimmobilien potenziellen Käufern und Mietern einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Wie hoch das genau ausfallen könnte, ist aber noch ungewiss. "Der Gesetzgeber hat Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Es gibt aber noch keinen konkreten Bußgeldkatalog, und wir stehen da noch völlig im Dunkeln", sagt Anke Leineweber, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Allerdings könne nicht jeder Verkäufer oder Vermieter Einsicht in den Energieausweis verlangen. Nur ernsthafte Interessenten haben ein Anrecht auf das Dokument.

Mieter können wiederum nicht rückwirkend den Energieausweis fordern, denn der Ausweis ist nur für neue Mietverhältnisse vorgeschrieben.

Keinen Energieausweis brauchen laut der Arbeitsgemeinschaft die Immobilienbesitzer, die weder vermieten, verkaufen noch verpachten.

Die Energieausweis-Pflicht gilt von Januar 2009 an für Häuser, die nach 1965 gebaut wurden. Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien, die vor 1965 entstanden sind, müssen den Ausweis schon seit dem 1. Juli 2008 vorweisen können.

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