Leserfrage:Gebühren für Vermögensverwaltung

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Ich suche eine unabhängige Vermögensverwaltung für mein Erspartes. Nun liegt mir ein Angebot vor, bei dem die Gebühren im Voraus verlangt werden. Ist das bei unabhängigen Vermögensverwaltern üblich? Sandra S., Steinfurt

Bei einer Finanzportfolioverwaltung können mehrere Gebühren anfallen: Abschlussprovisionen, Service-, Transaktions-, Management-, Rücknahmegebühren und ein Erfolgshonorar. Die unabhängigen Finanzportfolioverwalter (FPV) brauchen zudem in der Regel eine kontoführende Stelle für die Abwicklung.

Oft sind die Gebühren für eine Vermögensverwaltung vom Erfolg abhängig. (Foto: Foto: AP)

Zwei grundlegende Vergütungsmodelle kommen in Frage: Beim ersten Modell wird der Verwalter abhängig vom Volumen honoriert. Der Anleger zahlt eine jährliche Managementgebühr an den FPV; diese liegt meist zwischen 0,75 und 2,5 Prozent.

Darüber hinaus können zusätzlich Transaktionsgebühren verlangt werden. Diese Gebühren sind für die kontoführende Stelle. Dieses Modell wird gerne von Verwaltern angeboten, die die kontoführende Stelle im Haus haben (Banken).

Große Bandbreite der Vergütungshöhe

Beim zweiten Gebührenmodell bezahlt der Anleger den FPV mit einem Erfolgshonorar. Wenn also nachweislich der Depotstand gestiegen ist, wird das Honorar fällig. Auch hier gibt es eine große Bandbreite der Vergütungshöhe in Abhängigkeit von der Art der Verwaltung, vom Aufwand, Mindestzielen und vielem mehr.

Je nach Anbieter kann diese zwischen fünf und 20 Prozent betragen. Sofern ein Mindestertrag erreicht werden muss, liegt das Erfolgshonorar zwischen 15 und bis zu 30 Prozent des Erfolges. Fallen weitere Kosten an, reduzieren diese in der Regel den Erfolg.

Generell gilt, dass bei den meisten Wertpapieren für Transaktionen Gebühren fällig werden, da ein Broker und/oder eine Börse eingeschaltet werden müssen. Der Kunde sollte sich jedoch davon überzeugen, dass der Verwalter hier nicht eine weitere Einnahmequelle hat.

Einige Verwalter erheben eine "Einstiegsgebühr", das ist jedoch selten und liegt im hohen Arbeitsaufwand begründet. Dass die jährliche Gebühr im Voraus fällig ist, kennen wir in dieser Form nicht. Die meisten Gebühren sind ja erst am Ende des Jahres bestimmbar, da sie in Prozent berechnet werden.

*) A. Sabri Ergin ist Vorstandsvorsitzender der Ergin Finanzberatung in München.

© SZ vom 11.11.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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