Ihre 10.000-Euro-Anleihe von Lehman Brothers ist nichts mehr wert. Eine 61-Jährige verklagt die Hamburger Sparkasse - und gewinnt.
Seit September vergangenen Jahres ist Lehman Brothers vom Markt verschwunden, doch Ärger gibt es immer noch: Tausende Anleger fühlen sich um ihr Geld gebracht - und klagen teils erfolgreich. Erneut hat das Hamburger Landgericht einem Privatanleger wegen Beratungsfehlern seiner Bank Schadenersatz für ein Zertifikat der insolventen US-Investmentbank zugesprochen. Geklagt hatte eine 61 Jahre alte Kundin der Hamburger Sparkasse (Haspa).
Von der Lehman-Pleite betroffene Privatanleger demonstrierten in Berlin. Die Hamburger Sparkasse wurde in den vergangenen Wochen zwei Mal zu Schadenersatz verurteilt, weil sie Anleger nicht ausreichend informiert hatte. (© Foto: Reuters)
Anzeige
Sie hatte im Oktober 2007 eine Lehman-Anleihe im Wert von 10.000 Euro erworben, die nach der spektakulären Pleite der US-Bank im vergangenen September mittlerweile faktisch wertlos ist.
Die Bank habe die Frau bei dem Verkauf nicht hinreichend darüber aufgeklärt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie dabei selbst eine Gewinnmarge kassiere, entschied die zuständige Zivilkammer 25. Damit sei sie ihrer Verpflichtung zur "anlegergerechten Aufklärung" nicht hinreichend nachgekommen.
In der vergangenen Woche hatte bereits eine andere Kammer des Hamburger Landgerichts einem Haspa-Kunden 10.000 Euro Schadenersatz für ein Lehman-Zertifikat zugesprochen. Auch bei diesem Urteil hatte der zuständige Richter die fehlende Aufklärung über die Marge kritisiert.
Die Haspa kündigte an, auch gegen das neue Urteil Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) einzulegen. Wie bei der ersten Entscheidung in der vergangenen Woche beobachte man auch dieses Mal die Tendenz, dass Gerichte nachträglich das gesamte Anlagerisiko auf die Banken verlagerten und für diese rückwirkend "neue Aufklärungspflichten" kreierten, sagte eine Unternehmenssprecherin.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
Christopher Lee zum 90.
Solche Urteile paasen den Bankstern natürlich nicht, vonwegen nachträglich geschaffene
Aufklärungspflichten, dies Typen haben es sich gut gehen lassen,ohne rücksicht auf
Verluste, denn die trägt im Zweifelsfall, sogar der Staat, also die Allgemeinheit.
Zu bewundern ist der Mut dieser Richter, die dem ganzen System aus Bankstern und Berufspolitikern die Stirn zeigen.
Doch wo sind die Staaatsanwälte, die hier massenweise Offizialdelikte vorfinden und nichts tun?
Oder ist es nicht Verhältnissmässig hier einzugreifen, denn es gibt ja genug Ladendiebe und Schwarzfahrer, die man konsequent und radikal verfolgen muss.
Da man in Deutschland also ruhig zocken darf und anschliessend das Geld wiederbekommt sollten wir alle mal am Samstag in das Casino in Baden Baden fahren. Ein Risiko ist mit diesem Urteil ja ausgeschlossen.
Welche Aufklärung ist eigentlich nötig? An der Börse und allen damit verbundenen Anlagen kann man gewinnen und verlieren. Das ist alles was man wissen muss und das weiss jeder. Und wenn jemand anders Voraussagen macht, ist das so also ob man die Lottozahlen aus dem Kaffesatz liest. Das weiss auch jeder.
Ich habe schon an der Börse gewonnen und alles wieder verloren, aber das ist für meinen persönlichen Nervenkitzel und wenn ich verliere habe ich wenigstens den Anstand nicht zu moppern, denn Spielschulden sind Ehrenschulden und so sollte man es halten.
Die Verluste zu sozialisieren ist asozial, da die Bank zwar zahlt, aber sich das Geld wieder über Gebühren zurückholt, also von den anderen Kunden.
kann man nur hoffen, dass das Urteil spätestens vor dem BGH nicht stand hält.
Eine Handelsspanne ist aber was völlig anderes als eine 'verdeckte Innenprovision'. Eine Handelsspanne ist etwas völlig selbstverständliches; damit muss jeder rechnen wenn er nicht gerade beim Roten Kreuz einkauft. Als nächstes tausche ich bei mir zuhause abgelaufene Milch um, da mich Edeka nicht darüber informiert hat, wieviel sie daran verdienen.