Lebensversicherungen:Geschrei um stille Reserve

Kunden von Lebensversicherungen könnten den Anspruch auf Zehntausende Euro verlieren. 2013 tritt ein Gesetz in Kraft, das den Versicherern erlaubt, mehr von der sogenannten stillen Reserve einzubehalten. Kurz vor dem Stichtag sieht sich Wolfgang Schäuble gezwungen, einzugreifen.

Von Andreas Jalsovec und Claus Hulverscheidt

Bei Torsten Hermann (Name geändert) wären rund 26.000 Euro weg. Einfach so. Zwei Lebensversicherungen hatte der 76-jährige Münchner vor zwölf Jahren abgeschlossen - für jede seiner beiden Töchter eine. Zum 31. Dezember dieses Jahres laufen die Policen aus. Noch im September hatte ihm der Versicherer Allianz mitgeteilt: Die Ablaufleistung für die beiden Policen liege bei je 123.000 Euro. Doch dann bekam Hermann von seinem Versicherungsvertreter den Hinweis: Die Auszahlungssumme werde wohl um je 10.000 Euro geringer ausfallen. Grund: Der Versicherer behalte den größten Teil der avisierten stillen Reserven ein.

"Ein unglaubliches Ärgernis ist das", sagt der frühere Manager Hermann. Nicht nur für ihn: Ähnliches droht Tausenden Versicherten, wenn ein Gesetz in Kraft tritt, das der Bundestag im November beschlossen hat. Demnach müssen die Lebensversicherungen ihre Kunden ab 21. Dezember nicht mehr zur Hälfte an den sogenannten Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere beteiligen. Bei diesen Reserven handelt es sich um theoretische Gewinne, die sich aus der Differenz zwischen dem einstigen Kaufpreis und dem heutigen Kurswert eines Papiers ergeben. Diese Differenz ist derzeit wegen der niedrigen Kapitalmarktzinsen und der entsprechend hohen Kurse ungewöhnlich groß.

Die Gewinne lassen sich zwar realisieren und ausschütten, aber nur um den Preis, dass sie der Versicherer durch neue, niedriger verzinste Papiere ersetzen muss. Damit zerstören die Unternehmen langfristig ihre eigene finanzielle Basis. Hält die Niedrigzinsphase an, werden immer mehr Policen-Anbieter Probleme bekommen, die zugesagten Erträge zu erwirtschaften.

Mit der jetzigen Reform soll verhindert werden, dass die Konzerne die Wertpapiere verkaufen müssen, nur um jetzt die in Aussicht gestellten Ablaufleistungen zahlen zu können. Ohne die Neuregelung wären diejenigen Kunden die Leidtragenden, deren Lebensversicherung erst in späteren Jahren fällig wird. Auf sie kämen noch höhere Einbußen zu als jene Summen, über die sich jetzt Torsten Hermann und viele andere Betroffene ärgern.

Um Menschen wie Hermann entgegenzukommen, will das Finanzministerium die Reform jetzt immerhin in letzter Minute nachbessern. Mithilfe einer Rechtsverordnung soll sichergestellt werden, dass von wenigen Ausnahmen abgesehen kein Versicherter auf mehr als fünf Prozent der zugesagten Ablaufleistung verzichten muss. In Regierungskreisen hieß es, eine generösere Regelung sei aus Fairnessgründen nicht machbar. Im Übrigen werde oft übersehen, dass sich an der Garantieleistung und der Überschussbeteiligung gar nichts ändern werde. Sie machten zusammengenommen in der Regel rund 95 Prozent der Ablaufleistung aus. Es gehe allein um die Bewertungsreserven.

Kündigungsfrist schon abgelaufen

Dass diese stillen Reserven überhaupt anteilig an die Versicherten ausgeschüttet werden müssen, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 zurück. Ende 2011 lag der Wert der Reserven bei 42,6 Milliarden Euro. "Es geht also um richtig viel Geld", sagt Theo Pischke, Experte für Lebensversicherungen bei der Stiftung Warentest. Festverzinsliche machen den allergrößten Anteil der Kapitalanlagen der Versicherer aus.

Aus Sicht der Betroffenen sind sie es, die die Zeche zahlen sollen: "Unter dem Deckmantel der Finanzkrise werden die Lasten den Versicherten aufgebürdet", sagt Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten (BdV). Besonders hart trifft es all jene, deren Lebens- oder Rentenversicherung bald ausläuft - allein beim Marktführer Allianz sind das 2013 rund 300.000 Fälle. Sie würden besonders von den derzeit hohen Kursen festverzinslicher Wertpapiere profitieren. Entsprechend groß ist aber auch ihr Verlust, wenn die Neuregelung kommt. Bei einem weniger ungewöhnlichen Zins- und Kursniveau gäbe es das Problem in dieser Form hingegen gar nicht.

Der Bund der Versicherten schlägt nun vor, die Kunden statt an den schwankungsanfälligen stillen Reserven künftig an den Rückstellungen zu beteiligen, die die Versicherer für Beitragsrückerstattungen bilden. "Das sind im Gegensatz zu den stillen Reserven echte Finanzmittel", sagt BdV-Chef Kleinlein. Für den Fall, dass die vom Bundestag beschlossene Regelung tatsächlich Gesetz wird, kündigte Kleinlein eine rechtliche Prüfung an. Ohnehin rechnen Verbraucherschützer damit, dass Versicherte gegen die Regelung klagen werden.

Da die Änderung bereits ab 21. Dezember gilt, können Versicherte ihren Vertrag nicht mehr rechtzeitig kündigen, um ihr zu entgehen. Das hätte bis Ende November geschehen müssen. Die Kündigung konnte sich lohnen, weil die Kunden dann den bisherigen Anteil an der Bewertungsreserve noch voll ausbezahlt bekamen. Einige Versicherte haben sich dieses Geld noch schnell gesichert. Ob das in jedem Fall eine gute Idee war, ist fraglich, denn mit der vorzeitigen Kündigung büßten viele Betroffene auch ihre Schlussbeteiligung ein.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: