Züchter demonstrieren, denn ein Hahn pro Grundstück ist ihnen zu wenig.
Eine Menschentraube, bunte Banner, Kisten mit der Aufschrift "Achtung, lebende Tiere!" - ungewöhnliches Szenario vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Rund 100 Geflügel-Hobbyzüchter aus Nordrhein-Westfalen haben sich getroffen, um das Krähen ihrer Hähne zu verteidigen.
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Die Entscheidung: Nur ein Hahn pro Grundstück
Ein Züchter aus Wesel hat die Stadt am Niederrhein verklagt, weil sie ihn per Ordnungsverfahren zur Abschaffung mehrerer Hähne zwingen wollte. Die Stadt sah ein "Schutzbelangen der Umgebung". Und auch das Verwaltungsgericht meinte nach kurzem Prozess, in einem reinen Wohngebiet sei höchstens ein Hahn pro Grundstück für Nachbars Ohren zumutbar.
Züchter verteidigen ihre Hühner
Der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Westfalen-Lippe e.V. hatte seine Mitglieder mobilisiert. Obwohl die Veranstaltung etwas von einem Familientreffen hat, betont Marianne Schmidt, eine Hobbyzüchterin aus Duisburg, den Ernst ihres Anliegens: "Wir sind hier für eine Sache!"
Dabei sind sie und ihr Mann von dem zu fällenden Urteil nicht direkt betroffen. Sie leben in keinem reinen Wohngebiet. Am Stadtrand von Duisburg halten sie etwa 100 Stück Geflügel im Garten. Beschwerden von Nachbarn habe es noch keine gegeben. "Die kaufen doch bei uns ihre Eier", sagt Schmidt.
Urteil mit Folgen
Im Fall des Klägers aus Wesel war im Frühjahr 1999 eine Beschwerde eingegangen. In einem Ordnungsverfahren wurde er aufgefordert, die Schutzbelange der Umgebung zu berücksichtigen und seine Hähne bis auf einen abzuschaffen. Nach juristischem Kleinkrieg zeichnete sich ab, dass der Geflügel-Fan kaum eine Chance vor Gericht haben würde. Nach Angaben des Hobbyzüchterverbandes liegt die Zahl der Betroffenen, die ihre Hühner in reinen oder anderen Wohngebieten halten, bei 12.500 landesweit.
Anwalt mit Huhn
Mit ihrer Präsenz wollten die Züchter ihren Protest gegen das von ihnen als Bedrohung ihres Hobbys empfundene erwartete Urteil demonstrieren. In einem bis zum letzten Sitzplatz mit Hühnerzüchtern gefüllten Saal wurde dem Rechtsanwalt des Klägers, selbst Besitzer von vier Hähnen und Mitglied des Hobbyzüchtervereins, nach seiner Begründung der Klage heftig Beifall geklatscht.
Er nannte die Verordnung der Baubehörde Wesel, die nur einen Hahn pro Grundstück erlauben wollte, eine Verwaltungsvereinfachung mit hohem Preis: Dem Hahn werde eine Vermehrung unmöglich gemacht, da ja auch Küken oft Hähne seien. Er malte das Schreckensbild einer sofortigen Vernichtung aller männlichen Eintagsküken an die Gerichtswand.
Auch Nachbarn könnten ihre Freude an Hähnen haben. Viele Hobbyzüchter zeigten, besonders zur Osterzeit, Schulkindern ihre Tiere. "Wir wollen nicht die Nachbarschaft drangsalieren", betonte der Anwalt. Es gehe den Hühnerzüchtern vielmehr darum, dass jeder Einzelfall geprüft werde.
Alle Klagen nützt nichts
Doch das Gericht sah keinen großen Erörterungsbedarf und verkündete das Urteil schon nach kurzer Überlegung. Die Klage wurde abgelehnt, der Kläger muss etwas mehr als 4000 Euro zahlen. Die Richterin machte darauf aufmerksam, dass ein Hahn pro Grundstück zu erzieherischen Zwecken in einem reinen Wohngebiet auf jeden Fall ausreiche.
Die Verbindung, die der Kläger zum Artenschutz hergestellt hatte, nannte sie abwegig. "Da sollte man den Hahn im Dorf lassen."
(sueddeutsche.de/ Katharina Schneider - dpa)
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