Ablenkung des Nachbarn.
Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren, Radio und Musik hören oder fernsehen. Allerdings mit Einschränkung:
Anzeige
Party
Lädt der Mieter zur Feier ein, muss er gleichzeitig Rücksicht nehmen auf seine Nachbarn. Vor allem ab 22 Uhr müssen er und seine Gäste die Nachtruhe achten.
Übermäßiger Partylärm bricht Hausordnung und Mietvertrag. Der Vermieter kann den Vertrag nach einer erfolglosen Abmahnung fristlos kündigen.
Feiern die Gäste bis in den Morgen, droht dem Gastgeber für den Lärm ein Bußgeld: Das Oberlandesgericht Düsseldorf setzte die Strafe 200 Mark hoch für ein Grillfest, dass bis zum Morgen dauerte.
Feste im "üblichem Umfang" muss der Nachbar hinnehmen. Anlässe wie Hochzeit, Silvester- oder Karneval dürfen den Nachbar aber stören.
Es gibt kein allgemeines Recht, das Häufigkeit und Umfang regelt. Richter müssen im Einzelfall Recht sprechen.
Musizieren
Was den einen entspannt, bringt den anderen auf die Palme: Hausmusik. Dazu hat der Bundesgerichtshof festgelegt: Ein völliges Musizierverbot oder eine Ruhezeitregelung, die dem praktisch gleichkommt, ist unzulässig.
Musizieren sei Bestandteil eines sozial üblichen Verhaltens. Es darf beschränkt, aber nicht insgesamt verboten werden.
Hintergrund ist der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, die eine ursprünglich für Mietverhältnisse entworfene Hausordnung für ihre Eigentumswohnanlage übernehmen wollte. "Das Singen und Musizieren ist nur von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr und nur in nicht belästigender Weise und Lautstärke gestattet", heißt es da unter anderem.
Einige Richter haben auch die Spieldauer begrenzt: Auf Klarinette, Geige, Cello, Saxophon oder Klavier dürfen zum Beispiel maximal zwei Stunden pro Tag gespielt werden. Das Akkordeon-Spiel ist auf 1,5 Stunden begrenzt und für das Schlagzeug sind nur 45 Minuten tägliche Spielzeit erlaubt.
Fersehen und Radio
Laute aus den Geräten dürfen Mitbewohner nicht erheblich stören. Grundsätzlich gilt "Zimmerlautstärke". Nachbarn sollten also nichts hören vom fremden Fernseher oder Radio.
Dreht der Nachbar die Lautstärke zu weit auf, kann Schmerzensgeld drohen.
Diskussion um Leinenpflicht für Hunde