Lärm:Hunde

Bellen im Takt.

Bellt der Hund gelegentlich, muss der Nachbar damit leben. Bellt der Hund jedoch über Stunden hinweg - sogar den ganzen Tag lang, kann der Nachbar Ruhe verlangen.

Lässt der Besitzer seinen Hund in der Wohngegend trotzdem den ganzen Tag bellen, kann er wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit ruhestörendem Lärm bestraft werden.

Das Oberlandesgericht Hamm hat Bellzeiten festgelegt: Von 8 bis 13 Uhr, dann wieder von 15 bis 19 Uhr, aber nicht länger als 10 Minuten am Stück, höchstens 30 Minuten insgesamt.

Schnarchen bis zum Alarm

Ein rumänischer Hundebesitzer muss sich demnächst vor Gericht verantworten, weil sein Hund Sumo zu laut schnarcht. Die Bewohner eines Plattenbaus in der mittelrumänischen Stadt Cluj (Klausenburg) haben ihn verklagt, weil sie wegen des Schnarchens nicht schlafen können. Wie die Nachrichtenagentur Mediafax meldete, macht der Vierbeiner so laute Geräusche im Schlaf, dass sogar Alarmanlagen in den Nachbarwohnungen anspringen. Dies gehe schon seit zwei Jahren so. Die genervten Nachbarn haben schon zwei Mal geklagt; die ersten beiden Prozesse hatten sie aber verloren.

Diesmal stehen die Chancen für Sumo schlecht. Die Behörden haben die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass das Hundeschnarchen den gesetzlich zugelassen Lärmpegel deutlich überschreitet. Sumos Besitzer wurde bereits von der Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt.

Der Hundebesitzer will seinen Liebling, einen Napoletano, auf keinen Fall aufgeben. Er habe den Nachbarn bereits Zugeständnisse gemacht und auf zwei andere Hunde verzichtet, sagte er.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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