Kündigung vor Gericht:Rauchender Mieter muss Wohnung nicht zwangsweise räumen

  • Der Raucher Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung vorerst nicht räumen. Die Zwangsräumung in Düsseldorf ist abgesagt.
  • Dem 76-Jährigen war fristlos gekündigt worden, weil der Rauchgeruch seiner Zigaretten die Nachbarn belästigt haben soll. Adolfs klagte gegen die Kündigung vor dem Landgericht Düsseldorf, jedoch erfolglos.
  • Der BGH in Karlsruhe hob das Urteil im Februar dann allerdings auf und verwies es an das Landgericht zurück.

Keine vergleichbare Wohnung für dieselbe Miete

Das Düsseldorfer Landgericht hat die für kommenden Dienstag geplante Zwangsräumung der Wohnung von Raucher Friedhelm Adolfs abgesagt. Eine Räumung wäre für ihn ein nicht zu ersetzender Nachteil, weil er für diese Miete in Düsseldorf keine vergleichbare Wohnung finden würde, sagte eine Gerichtssprecherin.

War die Kündigung rechtmäßig?

Gegen die Entscheidung gebe es kein Rechtsmittel. Zunächst müsse daher die Entscheidung des Landgerichts im Berufungsverfahren abgewartet werden, ob die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterin rechtmäßig war. Der Mieter habe durchaus Chancen, die Berufung für sich zu entscheiden.

Dem 76-jährigen Rentner war fristlos gekündigt worden, weil er seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt haben soll. Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte Adolfs vor dem Amts- und dem Landgericht Düsseldorf verloren. Erst der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Februar aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.

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