Krisenbank:HRE-Aktionären droht Enteignung

Drastische Maßnahme: Um die krisengeschüttelte Hypo Real Estate zu sanieren, erwägt der Staat die Enteignung der Aktionäre. Dafür müsste ein eigenes Gesetz her.

Bitteres Erwachen für die Aktionäre der Hypo Real Estate (HRE): Die Eigentümer des taumelnden Immobilienfinanzierers müssen sich darauf einstellen, enteignet zu werden. Offenbar erwägt die Bundesregierung, diesen Schritt zu gehen, um die Kontrolle über das Unternehmen zu bekommen und sich somit Gestaltungsmöglichkeiten für eine grundlegende Sanierung des Instituts zu sichern. Dies sagten mehrere mit der Situation vertraute Personen.

Krisenbank: Die Aktionäre der Hypo Real Estate müssen sich damit abfinden: Der Bund möchte sie möglicherweise enteignen.

Die Aktionäre der Hypo Real Estate müssen sich damit abfinden: Der Bund möchte sie möglicherweise enteignen.

(Foto: Foto: AP)

Eine Enteignung würde auch dazu führen, dass die krisengeschüttelte Tochter Depfa vom Kerngeschäft der HRE abgespalten werden könnte. Dies sei eine der Optionen zur Rettung. Entschieden sei aber noch nichts.

Seit Wochen ringt die Bundesregierung um einen Einstieg bei der HRE, die mit Finanzhilfen von insgesamt 92 Milliarden Euro künstlich am Leben gehalten wird. Die HRE hatte die auf die Staatsfinanzierung fokussierte Depfa vor gut einem Jahr für mehr als fünf Milliarden Euro übernommen. Das Institut mit Sitz in Irland verspekulierte sich aber und geriet in der Finanzkrise in einen massiven Liquiditätsengpass.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz begrenzt eine direkte Staatsbeteiligung ohne Zustimmung der Altaktionäre bisher auf 33 Prozent. Eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, gilt als zu kompliziert und langwierig. Größter Einzelaktionär der HRE ist der US-Finanzinvestor J.C. Flowers mit knapp 25 Prozent. Der Rest der Anteilsscheine ist im Streubesitz.

Bauchschmerzen bei der Union

In Koalitionskreisen hieß es, das Finanzministerium arbeite an einem Enteignungsgesetz, das eine vollständige Übernahme der Bank durch den Staat ermöglichen würde. Zurzeit werde ein erster Entwurf überarbeitet. Nach Artikel 14 des Grundgesetzes ist eine Enteignung "nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig". Dazu ist ein Gesetz nötig, das auch Art und Ausmaß der Entschädigung regeln muss. Nach Angaben aus der Koalition ist eine politische Entscheidung, eine Art "Lex Hypo Real Estate" aufzulegen, noch nicht gefallen. Vor allem die Union hat Bauchschmerzen, in Eigentumsrechte einzugreifen.

Theoretisch könnte das Gesetz bis Ende März in Kraft treten. Am 27. März will die Hypo Real Estate nach bisherigen Planungen ihre Geschäftszahlen für 2008 vorlegen. Sie werden tiefrot. Auch 2009 rechnet der Vorstand nicht mit Gewinnen, zumal die Staatshilfe sehr teuer ist.

Die Hypo Real Estate ist eigenen Angaben zufolge weiter in Verhandlungen mit dem Hilfsfonds der Bundesregierung für die Finanzbranche (Soffin) über eine langfristige Lösung. Finanz- und Parlamentskreisen zufolge gilt es als sicher, dass der Staat mindestens zehn Milliarden Euro Kapital zuschießen wird. Zudem werden langfristige Bürgschaften für die Refinanzierung am Kapitalmarkt benötigt. Die bisherigen Garantien laufen in wenigen Monaten aus.

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