Krankenkassen Wechseln, wenn es teurer wird

Das Geld aus dem Fonds reicht hinten und vorne nicht: Etliche Krankenkassen wollen daher Zusatzbeiträge erheben. Wie Mitglieder reagieren können - eine Übersicht.

Von M. Völklein

Eigentlich sollte die Krankenversicherung zum 1. Juli günstiger werden. Im Rahmen ihrer Konjunkturpakete hat die Regierung beschlossen, den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Punkte auf 14,9 Prozent zu senken. Doch nun müssen sich Millionen Versicherte auf höhere Beiträge einstellen: Josef Hecken, Chef des Bundesversicherungsamts, erwartet, dass 16 Kassen von Juli an Zusatzbeiträge erheben.

Krankenkassen, ddp

Die Preise steigen: Fachleute erwarten, dass 16 Kassen ab Juli Zusatzbeiträge erheben.

(Foto: Foto: ddp)

Was ist ein Zusatzbeitrag?

Seit Januar 2009 gibt es den Gesundheitsfonds. Jeder gesetzlich Versicherte zahlt seitdem den Einheitssatz von 15,5 Prozent in den Fonds ein - der wiederum verteilt das Geld an die Kassen. Kommt eine Kasse mit dem Geld nicht aus, muss sie von den Mitgliedern zusätzliches Geld kassieren; hat sie dagegen ein Polster in der Kasse, kann sie an die Mitglieder einen Bonus ausschütten. Das, so die Idee der Gesundheitsreformer, soll den Wettbewerb anheizen. Kritiker bemängeln aber, dass eine Kasse nur bedingt Einfluss darauf nehmen kann, ob das zugewiesene Geld reicht oder nicht.

Wie können Versicherte reagieren?

Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können ihre Mitgliedschaft dann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrags kündigen - danach erlischt das Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder auf das Recht zur Sonderkündigung hinzuweisen - und zwar einen Monat vor Erhebung des Zusatzbeitrags. Aber: Viele Kassen verstecken den Hinweis gerne - zum Beispiel irgendwo in ihren Mitgliedermagazinen. Versicherte sollten daher in den nächsten Monaten genau die Publikationen der Kassen beobachten, raten Verbraucherschützer.

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