Teures Solidaritätsprinzip: Die erste Kasse verlangt von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. Der Grund dafür sind zwei schwer erkrankte Patienten.

Die erste Krankenkasse Deutschlands kommt mit den Beträgen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr aus und muss einen Zusatzbeitrag erheben. Rückwirkend zum 1. Juli müssen die 30.000 Versicherten der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK) acht Euro mehr pro Monat zahlen.

Krankenkassen, Foto: ddp

Das Geld aus dem Gesundheitsfonds reicht nicht mehr: Die erste Krankenkasse erhebt von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag. (© Foto: ddp)

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Kassenvorstand Helmut Wasserfuhr sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Sanierungsbeirat habe beschlossen, den Zusatzbeitrag rückwirkend zu erheben. Grund dafür seien außergewöhnliche Behandlungskosten für einige Schwerstkranke. Die Kasse werde bereits vom Landesverband der Betriebskrankenkassen gestützt.

Zwei Patienten sollen letztlich für die Schieflage der Krankenkasse verantwortlich sein, sagte Wasserfuhr dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Wir hatten gleich zwei seltene Fälle von Bluter-Erkrankungen. In einem Fall handelt es sich um einen 26 Jahre alten Versicherten, im zweiten um ein damals sechs Jahre altes Kind."

Die beiden Fälle stammen allerdings aus den Jahren 2005 und 2006, liegen also drei und vier Jahre zurück. Für die Medikamente zur Verhinderung der Blutgerinnung habe man in den beiden Jahren rund 14 Millionen Euro aufwenden müssen, sagte Kassenvorstand Wasserfuhr. Im Jahr 2005 habe man allein zehn Millionen Euro für den 26-Jährigen bezahlt, wurde der Vorstand zitiert. Weltweit gebe es nur ein einziges Mittel, entsprechend teuer sei es. "Wir sind durch diese beiden Patienten zu einem Sanierungsfall geworden und hätten eigentlich schließen müssen", sagte Wasserfuhr.

Ministerium: "Der Fonds funktioniert"

Im Rahmen der Ausgleichszahlungen innerhalb des Betriebskrankenkassen-Systems sei der Kasse zunächst unter die Arme gegriffen worden. Wie lange der Sonderbeitrag erhoben wird, ist demnach unklar. Das hänge von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Kommt eine Kasse mit dem Geld aus dem neuen Gesundheitsfonds nicht aus, ist ein Zusatzbeitrag erlaubt. Möglich ist ohne die Prüfung der Einkommensverhältnisse ein Betrag von acht Euro im Monat pro Versichertem. Liegt der Betrag über acht Euro, muss die Kasse das Einkommen prüfen und den Beitrag auf ein Prozent des Einkommens begrenzen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat auf den Fall der GBK gelassen reagiert. Es sei ein Erfolg, dass im Frühjahr noch von über einem Dutzend Zusatzbeiträgen die Rede gewesen sei und bislang erst "eine einzige, kleine Krankenkasse" davon Gebrauch mache, sagte eine Ministeriumssprecherin der Berliner Zeitung. Dies sei "ein Zeichen dafür, dass der Gesundheitsfonds funktioniert".

Und auch die übrigen Kassen sehen keine Veranlassung, dem Beispiel der GBK zu folgen. Und auch wegen der Schweinegrippe-Massenimpfung rechnen die Kassen zunächst nicht mit zusätzlichen Beiträgen für die Versicherten. "Dass eine Krankenkasse allein wegen der zusätzlichen Ausgaben für die Schweinegrippe-Schutzimpfungen einen Zusatzbeitrag erheben muss, ist sehr unwahrscheinlich", sagte der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, Florian Lanz. "Im konkreten Einzelfall kann dies jedoch immer nur die jeweilige Krankenkasse beurteilen."

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(sueddeutsche.de/AP/AFP/tob/mel)