Krankenkassen: Beiträge:Für ein paar Euro weniger

Ein Teil der Kassenpatienten darf hoffen, dass die Beiträge nicht so stark steigen wie befürchtet - weil die Beitragsbemessungsgrenze sinken soll. Auch der Wechsel zu den Privatversicherern ist künftig bei einem geringeren Einkommen möglich.

Guido Bohsem

Wegen der gesunkenen Bruttolöhne und -gehälter soll zu Beginn des kommenden Jahres erstmals seit 1949 auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkasse sinken. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen danach nur noch bis zu einem Bruttoeinkommen von 3712 Euro im Monat (derzeit 3750 Euro) Beiträge zahlen.

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Die Beitragsbemessungsgrenze sinkt von 3750 auf 3712 Euro.

(Foto: dpa)

Zudem wird es leichter, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Denn ein Angestellter darf die gesetzliche Krankenkasse im kommenden Jahr bereits verlassen, wenn er mehr als 49.500 Euro verdient hat. Derzeit liegt die Hürde noch bei 49.950 Euro.

Auch auf die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sich die schlechte Lohnentwicklung des vergangenen Jahres auswirken, heißt es in der Vorlage. Für die Versicherten in Westdeutschland soll sie nicht steigen, sondern weiterhin bei 5500 Euro im Monat liegen. Weil es in Ostdeutschland 2009 zu einem leichten Lohnanstieg gekommen ist, steigt hier die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den Plänen von derzeit 4650 auf 4800 Euro.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Bundesregierung vor einer Absenkung der Obergrenze für die Beitragszahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen gewarnt. "Es wäre widersinnig, der GKV auf lange Sicht wertvolle Einnahmen zu entziehen und die Abwanderung in die private Krankenkasse geradezu zu provozieren", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Süddeutschen Zeitung. Um dies zu verhindern, plädiere der Gewerkschaftsbund dafür, den regulären Anpassungsmechanismus zur Berechnung der neuen Gehaltsgrenzen auszusetzen.

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