Krankenkasse, Pflege, Strom:Wo Sie 2017 sparen können

Betriebliche Altersvorsorge: Schlechter als der Sparstrumpf

Krankenkasse, Stromanbieter, Riester-Vertrag: Manchmal lässt sich mit einem Wechsel viel Geld sparen. Doch nicht immer ist das ratsam.

(Foto: dpa)

Krankenversicherung, Riester, Pflege: Wer gesetzliche Änderungen im Blick behält, kann im neuen Jahr viel für sich rausholen. Ein Überblick.

Von Hermann-Josef Tenhagen, Finanztip

Zu Beginn des neuen Jahres wird es höchste Zeit, die größten Posten auf dem Kontoauszug durchzugehen: Was ändert sich in 2017? Welche Leistungen werden teurer? Wo verbessert sich möglicherweise der Service und wo lässt sich am besten bares Geld sparen? Wer alles im Blick hat, für den stehen die Chancen gut, am Ende mehr in der Tasche zu haben. Wie Sie 2017 sparen können:

1. Krankenkasse wechseln

Zum Jahreswechsel steigt wie jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkassen. Wer über der Höchstgrenze von 4350 Euro Bruttoeinkommen pro Monat liegt, zahlt allein aufgrund dieser Anpassung rund 110 Euro mehr im Jahr. Umso wichtiger ist es, sich bei einer günstigen Kasse zu versichern: Wer bislang 15,7 Prozent Kassenbeitrag gezahlt hat und 2017 zu einer Kasse wechselt, die nur 15,2 Prozent verlangt, spart gut 250 Euro. Falls die aktuelle Krankenkasse die Beiträge anhebt, gilt ein Sonderkündigungsrecht.

2. Vorsicht bei Kapitallebensversicherungen

Wer fürs Alter vorsorgen will, sollte von neuen Kapitallebensversicherungen ohne Förderung besser die Finger lassen. Denn die Verzinsung wird immer schlechter. Besser ist es, die Versicherung für Angehörige (eine günstige Risikolebensversicherung) und das Sparen fürs Alter voneinander zu trennen. Wer vor Jahren einen schlechten Vertrag abgeschlossen hat, kann prüfen, ob er per Widerspruch wieder herauskommt. Selbst wer die Versicherung schon gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten hat, kann noch immer widersprechen und zusätzliches Geld bekommen.

3. Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Bei praktisch allen privaten Krankenversicherungen steigen für einen Teil der Versicherten die Beiträge. Der Staat öffnet allerdings ein Schlupfloch zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Profitieren können Versicherte unter 55 Jahren, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Ab Januar liegt die sogenannte "Jahresarbeitsentgeltgrenze" bei 57.600 Euro. Wer als privat Versicherter jünger als 55 ist und ein Jahr lang unter diese Grenze rutscht, darf in die gesetzliche Kasse zurückkehren.

4. Der richtige Riester-Vertrag?

Wer den Eindruck hat, den falschen Riester-Vertrag abgeschlossen zu haben, dem versucht die Politik inzwischen mit einem neuen Produktinformationsblatt zu helfen. Es gilt für alle Riester- und Rürup-Verträge. Nur zwei Seiten ist es lang, dort sollen alle wichtigen Angaben aufgelistet sein: zum Beispiel die effektiven Kosten, die erwartete Rentenhöhe oder das Risikoprofil. Von Anfang an hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass alle Einzahlungen und die Förderung für den Kunden garantiert sind, solange dieser den Riester-Vertrag beibehält. Wer unüberlegt kündigt, schadet sich selbst und macht schlechte Anbieter froh. Es ist besser, einen schlechten Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen oder den Anbieter zu wechseln.

5. Mehr Geld für Pflegebedürftige

Ab Januar gelten in der gesetzlichen Pflegeversicherung neue Regeln. Statt wie bisher in drei Pflegestufen werden die Pflegebedürftigen in fünf Pflegegrade eingestuft. Vor allem Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen sollten sich neu einstufen lassen. Sie können davon profitieren.

Zusätzlich steigen die Leistungen bei der Pflege. Um das zu finanzieren, erhöhen sich die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen nun 2,8 Prozent, Eltern 2,55 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommens. In der privaten Pflegeversicherung wird der Beitrag individuell berechnet.

6. Stromanbieter wechseln

Die Ökostrom-Umlage steigt 2017 um 0,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Wenn der ein oder andere Stromanabieter die Chance nutzt, die Preise zu erhöhen, sollten Stromkunden zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Es gilt ein Sonderkündigungsrecht. Der Finanztip-Strompreisrechner hilft beim Wechsel.

7. Streamen statt fernsehen

Am 29. März wird das kostenlose Fernsehen über Antenne (DVB-T) in vielen Regionen abgeschafft. Viele Haushalte müssen dann technisch aufrüsten: Nur mit einem neuen Fernseher oder einem zusätzlichen Gerät, das an den alten Fernseher angeschlossen wird, lässt sich ein Signal über den neuen Standard DVB-T2 HD empfangen. Diese Umstellung wollen die großen privaten Senderfamilien nutzen, um erstmals Gebühren zu erheben. Rund 70 Euro pro Jahr sind künftig fällig, um ihre Programme unverschlüsselt zu empfangen.

Etwas günstiger als die DVB-T2-Jahresgebühr für die privaten Sender sind bestimmte Online-TV-Anbieter wie Magine oder Zattoo. Spaß an solchen Entwicklungen haben aber nur die, die dem klassischen Fernsehen ohnehin komplett abgeschworen haben. Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime oder auch Youtube erlauben ebenfalls preiswertes Zuschauen.

8. Im Ausland billiger telefonieren

Ab Mitte Juni zahlen Verbraucher für Handygespräche überall in der Europäischen Union denselben Preis wie in ihrem EU-Heimatland. Reisende, die die EU verlassen, müssen weiter hohe Summen für die Handynutzung berappen. Hier lohnt es, eine passende Auslandsoption hinzuzubuchen oder - bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU - eine ausländische Sim-Karte zu nutzen.

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