Der Mieter darf daher die Türschlösser tauschen oder fristlos kündigen, wenn der Vermieter sich zum Beispiel mit einem Zweitschlüssel in Abwesenheit des Mieters Einlass in die Wohnung verschafft.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Denn wer unbefugt in eine Mietwohnung eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Das gelte auch für den Vermieter. Vermieter dürfen noch nicht einmal einen Zweitschlüssel haben, fügt der Mieterbund hinzu.
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Denn ohne Wissen oder gegen den Willen des Mieters sollen Vermieter die Wohnung nicht betreten. Es sei außerdem allein Sache des Mieters, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Daher dürfe der Vermieter dem Mieter auch keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
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